Registrierung Umsatzsteuer (VAT) in der Slowakei
Umsatzsteuer-Registrierung EU – Umsatzsteuer Slowakei
Umsatzsteuer-Registrierung in der Slowakei
Umsatzsteuer-Registrierung in der EU
Zur Information:
Die Slowakische Republik führte ihr Mehrwertsteuersystem im Jahr 1993 ein. Es ist lokal als Daň z pridanej hodnoty (DPH) bekannt.
Nach dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 verabschiedete die Slowakische Republik das Umsatzsteuergesetz, das die meisten Richtlinien für ausländische Unternehmen enthält, die sich registrieren und lokale Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Das Finanzministerium, das das Mehrwertsteuersystem verwaltet, gibt Dokumente zur Bestätigung von Verordnungen und Anordnungen zur weiteren Einsicht in das Gesetz heraus.
Seit dem Beitritt zur EU im Mai 2004 hat die Slowakei die EU-Vorgaben (Gesetze) zur Mehrwertsteuer vollständig in ihre eigenen Vorschriften integriert. Dies umfasst Prozesse in Bezug auf slowakische Umsatzsteuerregistrierungen, Compliance, Mehrwertsteuersätze, Rückerstattungen und damit verbundene Erklärungen.
Umsatzsteuer-Registrierung in der Slowakei für Unternehmen:
Ausländische Unternehmen können sich in der Slowakei für die Umsatzsteuer registrieren, ohne ein lokales Unternehmen gründen zu müssen, das heißt, sie können sich als Nichtansässige registrieren lassen. In der Slowakei gibt es keinen Umsatzsteuer-Schwellenwert für die Registrierung ausländischer Unternehmen. Der Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss jedoch spätestens 30 Tage nach der ersten steuerpflichtigen Lieferung beim zuständigen Amt eingereicht werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen ausländische Unternehmen innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in der Slowakei für die Umsatzsteuer registrieren müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Beispiele, bei denen eine Umsatzsteuer-Registrierung in der Slowakei erforderlich ist:
- Import von Waren in die Europäische Union über die Slowakei
- Kauf und Verkauf von Produkten auf dem Gebiet der Slowakei
- Lagerung von Waren in der Slowakei
- Verkauf von Waren aus der Slowakei in andere EU-Länder
- Versand von Produkten zwischen der Slowakei und einem anderen EU-Mitgliedstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Veranstaltungen (Konferenzen, Kunst- oder Bildungsereignissen) in der Slowakei
- Eigene Warenlieferungen
Registrierung Umsatzsteuer in Slowakei
Umsatzsteuer-Registrierung in der EU – VAT Slowakei
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Wie erfolgt die Mehrwertsteuer-Registrierung in der Slowakei?
Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung muss über die Website der öffentlichen Verwaltung der Slowakei (Finančná správa Slovenská Republika) ausgefüllt werden. Ausländische Steuerpflichtige, die keinen festen Wohnsitz oder keinen festen Geschäftssitz in der Slowakei haben, erhalten eine österreichische Mehrwertsteuernummer nur, wenn sie diese separat beantragen und Waren oder Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei liefern.
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Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
- Fragebogen, im Rahmen dessen die Steuernummer des Steuerpflichtigen vergeben wird (Formular 416)
- Kopie des Handelsregisterauszugs (KRS) mit beglaubigter Übersetzung ins Slowakische;
- Scan des Personalausweises oder Reisepasses;
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Jeśli tak, skontaktuj się z nami poprzez formularz kontaktowy.
Land
Slowakei
Ländervorwahl
SK
Lokale USt-IdNr.
SK + 10 Ziffern
Fernverkaufsgrenze
10.000 € netto pro Jahr
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
monatlich, vierteljährlich
Jahressteuere
rklärung
Fehlend
Wartezeit für die Registrierung
Bis zu 3 Monaten
Standard-
Mehrwertsteuer
satz
20%
Ermäßigter Mehrwertsteuer
satz
10%
Mitgliedstaat der Europäischen Union
Ja, seit 2004
TICK EU
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