Registrierung Umsatzsteuer (VAT) in Deutschland

Umsatzsteuer-Registrierung in der EU – VAT Deutschland

Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland

Umsatzsteuer-Registrierung in der EU

Informativ:

Ausländische Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Ausland verkaufen, müssen sich nicht in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren. Dies ergibt sich aus dem von der Europäischen Union eingeführten Prinzip der Förderung des Binnenmarkts.

Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland für Unternehmen:

Es gibt jedoch Ausnahmen. In bestimmten Fällen, auch wenn der Sitz oder die Niederlassung eines Unternehmens nicht in Deutschland liegt, muss sich das Unternehmen in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen dabei. Wir helfen Ihnen.

Beispiele, bei denen eine Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland erforderlich ist:

Registrierung Umsatzsteuer in Deutschland

Umsatzsteuer-Registrierung in der EU – VAT Deutschland

Warum sollten Sie uns wählen?

Wir sind ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung und sind seit 12 Jahren auf dem Markt tätig. Wir gehen auf jeden Kunden mit außergewöhnlicher Sorgfalt ein.
 
  1. Erfahrung und Fachkompetenz – Unser Team besteht aus Experten mit langjähriger Erfahrung in der Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland und anderen EU-Ländern.

  2. Individuelle Betreuung – Wir behandeln jede Anmeldung individuell und passen unsere Dienstleistungen an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.

  3. Schnelle und problemlose Registrierung – Mit uns verläuft der gesamte Umsatzsteuer-Registrierungsprozess schnell und reibungslos, ohne unnötige Bürokratie und Verzögerungen.

  4. Einhaltung der Vorschriften – Wir gewährleisten die vollständige Einhaltung der geltenden Umsatzsteuervorschriften in Deutschland und der EU, wodurch das Risiko von Fehlern und Strafen minimiert wird.

  5. Unterstützung in jedem Schritt – Wir bieten umfassende Unterstützung, von den ersten Schritten der Registrierung bis hin zu laufender Beratung und Hilfe bei der Umsatzsteuerabrechnung.

  6. Sicherheit und Vertraulichkeit – Wir garantieren die vollständige Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Daten und Transaktionen.

Vertrauen Sie uns und wir helfen Ihnen bei der einfachen und sicheren Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland und anderen EU-Ländern!

Was bieten wir an?

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Lösungen im Bereich des Online-Verkaufs an.
 

Dank unserer gesammelten Erfahrung und der Durchführung von Auslandsverkäufen konnten wir unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiterentwickeln.

  1. Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland und anderen EU-Ländern – Komplette Betreuung des Umsatzsteuer-Registrierungsprozesses, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

  2. Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung – Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen und anderen steuerlichen Meldungen.

  3. Vertretung vor den Finanzbehörden – Wir übernehmen die vollständige Vertretung Ihres Unternehmens im Kontakt mit den deutschen Finanzbehörden und anderen steuerlichen Institutionen.

  4. Optimierung der Umsatzsteuerprozesse – Wir verfügen über das Wissen, wie Sie die Umsatzsteuerprozesse in Ihrem Unternehmen optimieren können, um diese effizient und gesetzeskonform zu gestalten.

  5. Unterstützung für E-Commerce-Unternehmen – Wir helfen Unternehmen, die auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Shopify tätig sind, bei Fragen zu Umsatzsteuer und steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland und anderen EU-Ländern.

  6. Wissen im Bereich internationaler Transaktionen – Wir verfügen über Wissen zu internationalen Transaktionen, wie z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen oder Import von Waren.

Kontaktieren Sie uns, um detaill

Wie erfolgt die Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland?

Es muss ein Antrag auf Registrierung der deutschen Umsatzsteuer beim zuständigen Finanzamt in der jeweiligen Region gestellt werden. Die Amtssprache ist Deutsch, und die Steuerformulare sind in der Regel ausschließlich auf Deutsch verfügbar. Dies bedeutet, dass auch bei der Registrierung eines ausländischen Unternehmens für die deutsche Umsatzsteuer die gesamte Korrespondenz mit dem zuständigen Finanzamt in deutscher Sprache geführt wird.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die deutschen Finanzämter bei der Umsatzsteuer-Registrierung von ausländischen Unternehmen sehr streng sind und häufig zahlreiche Fragen stellen. Angesichts der jährlichen Milliardenverluste in der Europäischen Union durch Scheinunternehmen zielen die verstärkten Prüfungen darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen, die zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet sind, diese auch ordnungsgemäß vornehmen. Diese Prüfprozesse führen zu längeren Wartezeiten bei der Umsatzsteuer-Registrierung, die in der Regel mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

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Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Um ein ausländisches Unternehmen für die Umsatzsteuer in Deutschland zu registrieren, benötigen wir die erforderlichen Dokumente. In der Regel handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
Je nach dem Land, aus dem das Unternehmen stammt, ist ein anderes deutsches Finanzamt für die Umsatzsteuer-Registrierung zuständig. Zum Beispiel: Für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien ist das zuständige Finanzamt das Finanzamt Hannover, für italienische Unternehmen ist es das Finanzamt München.

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen

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Land

Deutschland

Ländervorwahl

DE

Lokale USt-IdNr.

DE + 9 Ziffern

Fernverkaufsgrenze

10.000 € netto pro Jahr

Abgabe der Umsatzsteuererklärung

– Monatlich – Vierteljährlich, wenn die deklarierte Umsatzsteuer des Vormonats 7.500 € nicht überschreitet – Jährlich, wenn die deklarierte Umsatzsteuer im Vormonat 1.000 € nicht überschreitet

Jahressteuere
rklärung

Ja, verpflichtend für Unternehmen, die monatlich oder vierteljährlich abrechnen.

Wartezeit für die Registrierung

Bis zu 3 Monate

Standard- Mehrwertsteuer
satz

19%

Ermäßigter Mehrwertsteuer
satz

7%,

Mitgliedstaat der Europäischen Union

Ja, seit 1957.

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