Wann muss sich ein auslandisches Unternehmen in Deutschland fur die Mehrwertsteuer registrieren Ein praktischer Leitfaden fur Unternehme

Ein Unternehmen in der Europäischen Union zu führen, bietet große Chancen, bringt aber auch konkrete steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eines der wichtigsten Themen, das viele ausländische Unternehmen betrifft, ist die Mehrwertsteuerregistrierung (Umsatzsteuerregistrierung) in Deutschland. Wann ist sie notwendig? Wen betrifft sie? Und worauf muss man besonders achten? Dieser Artikel ist ein praktischer Leitfaden, der Ihnen hilft, besser zu verstehen, wann und warum Ihr Unternehmen – auch wenn es außerhalb Deutschlands tätig ist – gegenüber den deutschen Finanzbehörden abrechnen muss.

Sie haben keinen Sitz in Deutschland? Das bedeutet nicht, dass Sie sich nicht registrieren müssen

Viele Unternehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass, wenn ihr Unternehmen beispielsweise in Polen registriert ist und sie in Deutschland keine Niederlassung oder Mitarbeiter haben, sie sich nicht mit der deutschen Mehrwertsteuer befassen müssen. Das ist jedoch ein Irrtum. Die deutschen Vorschriften legen klar fest, dass das Fehlen eines Sitzes in Deutschland nicht von der Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung befreit, wenn das Unternehmen bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten auf deutschem Gebiet ausübt.

Wenn Sie Waren auf deutschem Gebiet lagern – selbst wenn nur in einem Konsignationslager – und diese an deutsche Kunden verkaufen, sind Sie zur Registrierung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Sie Fulfillment-Dienste über eine Online-Plattform nutzen, die Ihre Waren aus Deutschland lagert und versendet.

Fulfillment, Lager und Inlandverkauf – wann entsteht die Pflicht?

Die Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland wird erforderlich, wenn Ihr Unternehmen:

  • ein Lager (z. B. Amazon FBA) in Deutschland nutzt, von dem aus Waren an deutsche Kunden versandt werden;

  • Waren ausschließlich innerhalb Deutschlands verkauft, ohne das OSS-Verfahren zu nutzen;

  • Waren nach Deutschland importiert und die deutsche Mehrwertsteuer bei der Zollabfertigung entrichtet;

  • Waren mit einem Wert bis zu 150 Euro an deutsche Empfänger versendet – für solche Sendungen gelten besondere Vorschriften.

Kurz gesagt: Wenn irgendein Teil des Verkaufs- oder Logistikprozesses Ihres Unternehmens physisch deutsches Gebiet „berührt“, betrifft Sie die deutsche Mehrwertsteuer.

Nicht nur Verkauf, sondern auch Import und Erwerb

Eine weitere Kategorie von Fällen, in denen die Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland Pflicht ist, betrifft Import, Export und den Erwerb von Waren.

Ein ausländisches Unternehmen muss sich in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn es:

  • Waren nach Deutschland importiert – sowohl aus EU-Ländern als auch aus Nicht-EU-Ländern;

  • Waren zwischen Deutschland und einem anderen EU-Land verlagert – z. B. Lieferung von Polen nach Deutschland im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung;

  • Waren auf dem deutschen Markt kauft und verkauft – unabhängig davon, wo es registriert ist;

  • Waren selbst auf deutschem Gebiet liefert (sog. Self-Supply), z. B. aus einem anderen EU-Lager.

Jeder dieser Fälle löst die Registrierungspflicht aus – auch wenn der Verkauf online erfolgt und das Unternehmen keine physische Präsenz in Deutschland hat.

Online-Verkauf und die Umsatzsteuerregistrierungsschwelle in Deutschland

Im Zeitalter des E-Commerce ist gerade der Online-Verkauf einer der Hauptgründe für die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland. Wenn Ihr Unternehmen Waren online an deutsche Verbraucher verkauft, die Umsatzsteuerregistrierungsschwelle für den Fernverkauf überschreitet und das vereinfachte One Stop Shop (OSS)-Verfahren nicht nutzt, müssen Sie sich unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens für die Umsatzsteuer registrieren.

Es ist zu beachten, dass das OSS-Verfahren eine Vereinfachung bietet, indem die Mehrwertsteuer in einem EU-Land erklärt wird – nutzen Sie es jedoch nicht, erfordert jedes Land, in dem Sie die Schwelle überschreiten, eine separate Registrierung.

Dienstleistungen und Veranstaltungen – weniger offensichtliche Fälle der Registrierungspflicht

Nicht nur Handel und Logistik können zur Umsatzsteuerregistrierungspflicht in Deutschland führen. Wenn Ihr Unternehmen Schulungen, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen in Deutschland organisiert, Dienstleistungen von deutschen Auftragnehmern erhält, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, oder als Subunternehmer oder Lieferant vor Ort tätig ist, können Sie ebenfalls zur Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger in Deutschland verpflichtet sein.

Diese weniger offensichtlichen Situationen entgehen Unternehmern oft, besonders in den Bereichen Dienstleistungen, Bildung oder IT. Es ist ratsam, jeden solchen Fall mit einem Steuerberater zu besprechen, der Erfahrung im deutschen System hat.

Kann man das umgehen? Nur manchmal

Einige Unternehmen entscheiden sich freiwillig für eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland – zum Beispiel, um die bei Importen gezahlte deutsche Mehrwertsteuer zurückzufordern. In den meisten Fällen ist die Registrierung jedoch keine Option, sondern Pflicht. Eine Nichtregistrierung kann ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben – einschließlich Strafen und Zinsen.

Wenn Sie eine der oben beschriebenen Bedingungen erfüllen, zögern Sie nicht. Je früher Sie sich als Mehrwertsteuerpflichtiger in Deutschland registrieren, desto besser schützen Sie Ihr Unternehmen vor Problemen.

Zum Schluss – woran sollten Sie denken?

Die Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland für ausländische Unternehmen ist ein Thema, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Es geht nicht nur ums Finanzamt, sondern um die Sicherheit Ihrer Geschäftsabläufe, die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung und die Vermeidung kostspieliger Fehler. Wenn Sie verkaufen, importieren, Fulfillment nutzen, Waren aus Lagern in Deutschland versenden oder dort Veranstaltungen organisieren, muss Ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich in Deutschland für die Umsatzsteuer registriert sein.

Das ist kein Thema, das man „aussitzen“ kann. Es ist ein Thema, das man bewusst, klug und am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters angehen sollte.

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