ViDA-Richtlinie: Digitale Revolution im Mehrwertsteuersystem der EU
Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union die ViDA-Richtlinie (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) offiziell angenommen und damit ein neues Kapitel in der Geschichte der Mehrwertsteuer (MwSt) aufgeschlagen. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die steuerlichen Verpflichtungen von Unternehmen, die international tätig sind, zu vereinfachen, die Steuererhebung zu verbessern und das Ausmaß von Steuerbetrug zu verringern.
Ab dem 1. September 2026 beginnt der Übergang zu verpflichtender elektronischer Rechnungsstellung auf gesamter Ebene der Europäischen Union. Welche Änderungen stehen den Unternehmern bevor? Wie bereitet man sich auf die bevorstehenden Anforderungen vor? Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen!
Wichtige Punkte:
ViDA – Ein neues MwSt.-System in der gesamten EU
Vereinfachung, mehr Effizienz und Gerechtigkeit
Die drei Säulen der ViDA-Reform
Zeitplan für die Umsetzung der Änderungen
Auswirkungen der neuen Regelungen auf Unternehmen
Fazit und Empfehlungen
ViDA: Ein einheitliches MwSt.-System in der EU
Bekämpfung von Steuerbetrug
Ein Hauptziel der Einführung der ViDA-Richtlinie ist die Bekämpfung der enormen Steuerausfälle. Im Jahr 2020 verzeichneten die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 99 Milliarden Euro an MwSt.-Ausfällen, von denen 25 % durch Betrug bei innergemeinschaftlichen Transaktionen verursacht wurden.
Vorteile für die Verwaltung und Unternehmen
Das neue System bringt echte Vorteile nicht nur für die Steuerverwaltungen, sondern auch für die Unternehmen:
Es wird geschätzt, dass die EU-Mitgliedstaaten durch ViDA jährlich zusätzlich 18 Milliarden Euro an MwSt. einnehmen werden.
Unternehmer werden von der Vereinfachung der Registrierungsverfahren profitieren, was die internationale Geschäftstätigkeit erleichtert.
Die neuen Bestimmungen sorgen für mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Besteuerung sowohl der traditionellen als auch der digitalen Wirtschaft.
Drei Schlüsselsäulen der ViDA-Richtlinie
Digitale Erklärung und verpflichtende E-Rechnungsstellung
Ab dem 1. Juli 2030 müssen alle B2B-Transaktionen innerhalb der EU durch E-Rechnungen gemäß dem europäischen Standard EN16931 dokumentiert werden. Dies bedeutet:
E-Reporting-Pflicht – Übermittlung der Steuerdaten in Echtzeit an ein neues, einheitliches EU-System.
E-Rechnungsstellungspflicht – Rechnungen im einfachen PDF-Format werden nicht mehr akzeptiert; es wird der Gebrauch von strukturierten digitalen Datenformaten erforderlich sein.
Dies wird die Rechnungsstellung in der EU vollständig automatisieren und sicherer machen.
Verantwortung digitaler Plattformen für die Erhebung von MwSt.
Ab dem 1. Januar 2030 werden digitale Plattformen (z. B. Marktplätze, die Kurzzeitvermietungen oder Transportdienste anbieten) für die Erhebung und Abführung von MwSt. auf Transaktionen verantwortlich sein, die von Nutzern ihrer Dienste durchgeführt werden.
Die sogenannte „Vermuteter Lieferant“-Regel soll eine Steuerlücke im schnell wachsenden Plattformwirtschaftssektor schließen.
Einheitliche MwSt.-Registrierung in der EU
Durch die Erweiterung des One-Stop-Shop (OSS)-Systems können Unternehmen sich in einem Mitgliedstaat registrieren und MwSt. in der gesamten Europäischen Union abführen. Schluss mit der Notwendigkeit, sich in jedem Land, in dem man tätig ist, separat zu registrieren.
Zeitplan für die Umsetzung der ViDA-Richtlinie – Wichtige Daten
📅 2025
– Die Mitgliedstaaten können ohne Zustimmung der EU nationale E-Rechnungsstellungssysteme einführen.
📅 1. Januar 2027
– Erweiterung des OSS auf Energie-Lieferungen und Aktualisierung der E-Commerce-Vorschriften.
📅 1. Juli 2028
– Einführung des OSS für die Übertragung eigener Waren und B2C-Verkäufe.
📅 1. Januar 2030
– Verpflichtende Anwendung der „Vermuteter Lieferant“-Regel für Unterkunfts- und Transportdienstleistungen.
📅 1. Juli 2030
– Verpflichtende E-Rechnungsstellung und E-Reporting für B2B-Transaktionen innerhalb der EU.
📅 Januar 2035
– Alle nationalen Systeme müssen mit den EU-Standards für E-Rechnungsstellung übereinstimmen.
Auswirkungen auf Unternehmen – Was Sie wissen müssen
Intensivierung des Austauschs von E-Rechnungen
Unternehmen müssen bereit sein:
Rechnungen ausschließlich im elektronischen Format zu versenden und zu empfangen.
Den gesamten Beschaffungsprozess (Procure-to-Pay) zu digitalisieren.
Empfehlung: Wenn Ihr Unternehmen E-Rechnungsstellung noch nicht implementiert hat, ist jetzt der beste Zeitpunkt, diesen Prozess zu starten.
Koexistenz von Papier- und E-Rechnungen
In den nächsten Jahren werden neben E-Rechnungen weiterhin Papierrechnungen existieren – insbesondere bei Transaktionen mit Ländern außerhalb der EU.
Empfehlung: Analysieren und passen Sie Ihre Rechnungsprozesse an, um verschiedene Kanäle und Standards zu berücksichtigen, die in Drittländern verwendet werden.
Die ViDA-Richtlinie ist ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Steuerharmonisierung in Europa.
Unternehmen, die jetzt in die Digitalisierung der Rechnungsstellung investieren, werden einen Wettbewerbsvorteil haben, eine höhere Effizienz erfahren und einen deutlich schnelleren Return on Investment erzielen.
Warten Sie nicht – handeln Sie noch heute!