Anmeldung Mehrwertsteuer in Ungarn
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Ungarn
Anmeldung Mehrwertsteuer in Ungarn
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Ungarn unterliegt dem Mehrwertsteuersystem der EU und ist Teil der Binnenmarktwirtschaft der EU. Die EU erlässt Mehrwertsteuerrichtlinien, die die von den Mitgliedstaaten zu übernehmenden Regeln des Mehrwertsteuersystems festlegen. Diese Richtlinien haben Vorrang vor örtlichen Vorschriften.
Das ungarische Mehrwertsteuerrecht wird vom Ministerium für Volkswirtschaft und der nationalen Steuer- und Zollbehörde verwaltet.
Umsatzsteuer-Registrierung in Ungarn für Unternehmen:
Ausländische Unternehmen können sich in Ungarn umsatzsteuerlich registrieren lassen, ohne ein lokales Unternehmen gründen zu müssen; Dies wird als gebietsfremder Umsatzsteuerumsatz bezeichnet. In Ungarn gibt es keine Mehrwertsteuerschwelle für die Registrierung gebietsfremder Unternehmen; Vor Beginn der steuerpflichtigen Lieferungen muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingegeben werden. Ein Unternehmen kann sein Registrierungsdatum in Ungarn widerrufen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Ungarn umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.
Beispiele, wenn eine Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn erforderlich ist:
- Wareneinfuhr in die Europäische Union über Ungarn;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Ungarn;
- Lagerung von Waren in Ungarn, Nutzung für lokale Kunden und Weiterverkauf;
- Verkauf von Produkten aus Ungarn in andere EU-Länder;
- Fernverkauf an Privatpersonen in Ungarn aus einem anderen EU-Land, z.B. Online-Verkauf. Die Schwelle für den Fernabsatz in Ungarn liegt bei 35.000 EUR pro Jahr;
- Versand von Produkten zwischen einem anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen);
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung).
Registrierung Mehrwertsteuer in Ungarn
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Ungarn
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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Wie melde ich mich in Ungarn für die Mehrwertsteuer an?
Wenn der Jahreswert der Fernverkäufe nach Ungarn weniger als 35.000 € beträgt, wird auf inländische Verkäufe Mehrwertsteuer erhoben, die zum in Ihrem Land geltenden Satz zu versteuern ist.
Sobald Sie den Schwellenwert für den Fernabsatz überschreiten, müssen Sie auf umsatzsteuerpflichtige Verkäufe die ungarische Mehrwertsteuer zum ungarischen Mehrwertsteuersatz von 27 % berechnen, anstatt den Steuersatz Ihres Heimatlandes anzuwenden und ihn in Ungarn einzubeziehen.
Als Registrierungsdatum gilt das Datum, an dem die Gesamtumsatzschwelle im Fernabsatz überschritten wird. Dies ist auch das Datum, ab dem Sie beginnen müssen, Ihren Verkäufen die ungarische Mehrwertsteuer hinzuzufügen.
Unternehmen mit einer ungarischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen regelmäßig Erklärungen abgeben, in denen alle steuerpflichtigen Lieferungen (Umsätze) und Vorleistungen (Kosten) aufgeführt sind. Mehrwertsteuererklärungen, die von nicht in Ungarn ansässigen Unternehmen eingereicht werden, werden in der Regel monatlich bis zum 20. des Monats eingereicht, der auf das Ende des Berichtsmonats folgt.
Ungarische Steuerzahler müssen vierteljährlich Steuererklärungen abgeben. Allerdings müssen Steuerzahler, deren Mehrwertsteuer in einem bestimmten Steuerjahr oder im zweiten Jahr vor einem bestimmten Jahr 1 Million HUF übersteigt, diese monatlich einreichen. Steuerzahler, deren Umsatzsteuerschuld für das zweite Jahr vor dem betreffenden Jahr 250.000 HUF nicht übersteigt, müssen jährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, wenn sie keine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben. Ein Steuerzahler kann sich jedoch dafür entscheiden, vierteljährliche Steuererklärungen einzureichen.
Bei verspäteter Abgabe von Umsatzsteuererklärungen wird eine Höchststrafe von 500.000 HUF und Verzugszinsen erhoben. Wenn Ihre Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wird, die Mehrwertsteuer jedoch verspätet gezahlt wird, werden Verzugszinsen berechnet. Der verwendete Zinssatz beträgt das Doppelte des geltenden Basiszinssatzes der Ungarischen Nationalbank multipliziert mit 1/365 für jeden Tag der Verspätung.
Wurde die Steuererklärung abgegeben, aber die Umsatzsteuerschuld nicht gemeldet, beträgt die Vertragsstrafe 50 % der Steuerrückstände zuzüglich Verzugszinsen. Verzugszinsen werden nicht erhoben, wenn der Steuerpflichtige den Verzug rechtfertigen kann. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann die Verzugsstrafe vom Finanzamt herabgesetzt oder aufgehoben werden.
Ungarischer Finanzvertreter
Während es für EU-Unternehmen, die in Ungarn die Mehrwertsteuer registrieren lassen möchten, nicht erforderlich ist, einen Steuervertreter in Ungarn zu ernennen, ist es notwendig, einen Vertreter in Ungarn zu haben, der im Namen des Unternehmens handeln kann. Dadurch kann die ungarische Steuerbehörde bei Bedarf kommunizieren, Steuerprüfungen durchführen und Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen prüfen. Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Steuervertreter benennen.
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Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
Um ein ausländisches Unternehmen in Ungarn umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:
- Gründungsurkunde des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, auf Ungarisch);
- Partnerschaftsvertrag;
- Eine Kopie der Mehrwertsteuerbescheinigung (auf Ungarisch) zum Nachweis, dass das Unternehmen an einem anderen Ort in der EU für die Mehrwertsteuer registriert ist, falls zutreffend;
- Erklärung (auf Ungarisch) über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
- Originale Unterschriftsproben der Firmenvertreter
- Vollmacht (bei Einsatz eines Steuervertreters, z. B. alle Nicht-EU-Unternehmen);
- Ausfüllen des entsprechenden Formulars
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,
In Ungarn reicht eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, einen Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung mit dem Formular T101 ein. Eine juristische Person registriert sich für Umsatzsteuerzwecke auf dem Formular T201. Die Anmeldung sollte erfolgen in:
Die Direktion für Steuer- und Finanzkontrolle für große Steuerzahler (APEH)
Adresse: 1077 Budapest, Dob u. 75-81. Fax: +3613221985
Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Österreich? Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Ungarn umsatzsteuerpflichtig sein muss?