Mehrwertsteuer (MwSt) in Frankreich 2025 – Ein umfassender Leitfaden
Die Mehrwertsteuer (franz. Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) ist eine der wichtigsten Steuern im französischen Steuersystem und stellt eine wesentliche Einnahmequelle des Staatshaushalts dar. Das MwSt-System in Frankreich entspricht den EU-Vorschriften, enthält jedoch auch länderspezifische Regelungen und Steuersätze. Im Jahr 2025 gab es mehrere bedeutende Aktualisierungen der französischen MwSt, die es zu kennen gilt.
Was ist die MwSt und wie funktioniert sie in Frankreich?
Die Mehrwertsteuer wird auf den Mehrwert in jeder Phase der Produktion und des Vertriebs von Waren oder Dienstleistungen erhoben. Letztendlich trägt der Verbraucher die Kosten. In Frankreich, wie in anderen EU-Ländern, wird die MwSt vom Verkäufer abgeführt, der die Steuer an das Finanzamt abführt. Frankreich verwendet ein mehrstufiges System mit mehreren MwSt-Sätzen, die je nach Art der Produkte oder Dienstleistungen variieren. Auch auf den französischen Überseegebieten gelten unterschiedliche Sätze.
Wie hoch ist der Standardsatz der MwSt in Frankreich?
Der Standardsatz der MwSt in Frankreich beträgt im Jahr 2025 20 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, darunter Elektronik, Kleidung, Kosmetik, Autos, Möbel und Unterhaltungselektronik. Sofern keine besonderen Regelungen gelten, wird dieser Satz angewandt.
Ermäßigte MwSt-Sätze in Frankreich
Frankreich kennt drei Hauptermäßigungssätze:
10 % – gilt z.B. für bestimmte Lebensmittel, Restaurants, Personenbeförderung, Hoteldienstleistungen sowie Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden.
5,5 % – angewandt auf Grundnahrungsmittel, Energie (bis März 2025), energiesparende Geräte, Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen, Bücher, Eintrittskarten für Museen und Kinos sowie bestimmte Medikamente.
2,1 % – der niedrigste Satz, reserviert für spezielle Produkte wie bestimmte erstattete Medikamente, Presse, Radio und Theateraufführungen.
Wie hoch ist die MwSt in Frankreich 2025? – Überblick über die Änderungen
Im Jahr 2025 gab es wichtige Änderungen:
Elektrizität und Gas: Bis August 2025 galt ein Satz von 5,5 %, aktuell gilt 20 %.
Erneuerbare Energien: Der Satz für Wärme aus erneuerbaren Quellen (mindestens 50 %) wurde auf 5,5 % gesenkt.
Renovierungsarbeiten: Die Installation fossiler Heizkessel wird nun mit 20 % besteuert statt mit 5,5 %.
Diese Änderungen haben ökologische und fiskalische Ziele – sie fördern saubere Energiequellen und verringern die Begünstigung traditioneller Brennstoffe.
Frankreich, OSS und E-Commerce
Seit dem 1. Juli 2021 gilt in der gesamten EU das One Stop Shop (OSS)-System, das die MwSt-Abrechnung für Onlinehändler vereinfacht, die in andere EU-Länder verkaufen. Unternehmen können sich in einem Land registrieren und die MwSt für Verkäufe in andere Mitgliedstaaten dort abführen. Frankreich unterstützt OSS vollständig. Bei einem Jahresumsatz aus Fernverkäufen nach Frankreich über 10.000 EUR besteht Registrierungspflicht im OSS und Anwendung französischer Steuersätze.
Wann ist eine MwSt-Registrierung in Frankreich erforderlich?
Für 2025 gelten folgende Registrierungsschwellen:
85.800 EUR für Warenverkäufe.
34.400 EUR für Dienstleistungen.
Für Dienstleistungen und Freiberufler:
Grundschwelle: 37.500 €
Erhöhte Schwelle: 41.250 €
Für Rechtsanwälte, Autoren und Künstler:
Spezifische Tätigkeiten:
Grundschwelle: 50.000 €
Erhöhte Schwelle: 55.000 €
Unspezifische Tätigkeiten:
Grundschwelle: 35.000 €
Erhöhte Schwelle: 38.500 €
Ausländische Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie auf dem französischen Markt Waren oder Dienstleistungen verkaufen, auch ohne ständige Niederlassung in Frankreich.
Befreiungsschwellen und vereinfachtes MwSt-System
Frankreich hat je nach Tätigkeit Befreiungsschwellen: 91.900 € für Warenverkäufe, 36.800 € für die meisten Dienstleistungen, bis zu 47.700 € für spezifische Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Künstler). Für größere Umsätze gibt es ein vereinfachtes MwSt-Berichtssystem (RSD) mit Grenzen bis zu 840.000 € für Warenverkäufe und 254.000 € für Dienstleistungen.
Berichtspflichten und MwSt-Erklärungen
MwSt-registrierte Unternehmen müssen regelmäßig ihre MwSt-Erklärungen (déclaration de TVA) abgeben. Je nach Umsatz sind diese monatlich (bei jährlicher MwSt über 4.000 EUR) oder vierteljährlich einzureichen. Dies erfolgt ausschließlich elektronisch über die Plattform impots.gouv.fr. Viele Unternehmen nutzen Buchhaltungssoftware oder Steuerberater, um den Prozess zu optimieren.
Überseegebiete und MwSt in Frankreich
Frankreich besitzt mehrere Überseegebiete mit abweichenden MwSt-Sätzen oder Steuersystemen, z.B. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion, Mayotte.
Beispiele:
Guadeloupe und Martinique: Standardsatz 8,5 %.
Réunion: ebenfalls 8,5 %, aber andere Handelsvorschriften.
Französisch-Guayana und Mayotte: keine MwSt, stattdessen lokale Steuern.
Aus EU-Sicht gehören diese Gebiete nicht zum gemeinsamen Binnenmarkt.
Unterschiede zwischen französischer und polnischer MwSt
Obwohl beide Systeme EU-konform sind, unterscheiden sie sich in z.B. den Steuersätzen (Polen hat zwei ermäßigte Sätze: 8 % und 5 %, Frankreich drei: 10 %, 5,5 % und 2,1 %), Registrierungsschwellen und Steuervergünstigungen. Frankreich legt zudem großen Wert auf Formalitäten und Dokumentation. Viele ausländische Firmen arbeiten deshalb mit lokalen Steuervertretern zusammen.
Wichtigste Fakten zur MwSt in Frankreich
Das französische MwSt-System ist komplex und umfassend, EU-konform und ergänzt durch nationale Regelungen. Die wichtigsten Sätze 2025 sind:
20 % – Standardsatz
10 %, 5,5 %, 2,1 % – ermäßigte Sätze
Die 2025 eingeführten Änderungen zielen auf ökologische Anforderungen und die Förderung der Energiewende ab. Aktuelles Wissen zur MwSt in Frankreich ist für Unternehmer auf diesem Markt unerlässlich.