Das französische Mehrwertsteuersystem ist streng und stark formalisiert.
Wenn du ein Unternehmen in Frankreich betreibst oder dort Transaktionen durchführst, musst du auf die harte Haltung der Steuerbehörden vorbereitet sein. Unpräzision, verspätete Meldungen oder Fehler auf Rechnungen können zu erheblichen – oft hohen – Strafen führen. Erfahre, welche Konsequenzen drohen und warum es wichtig ist, stets aufmerksam zu bleiben.
Verspätete Mehrwertsteuererklärungen – nicht nur Bußgelder, sondern auch Zinsen
Wenn du deine Mehrwertsteuererklärung in Frankreich nicht rechtzeitig einreichst, kann die Behörde dies als fehlend einstufen und eine Standardstrafe von 750 € verhängen.Ignorierst du die Aufforderung zur Einreichung und reagierst nicht innerhalb von 30 Tagen, steigt die Strafe auf 1.500 € – pro Dokument.
Dies betrifft nicht nur die Mehrwertsteuererklärung. Auch statistische Meldungen (z. B. EMEBI) sind verpflichtend. Bei Versäumnissen drohen 750 € für das erste Vergehen und bis zu 1.500 € für weitere. Zusätzlich 15 € pro fehlender Angabe, was die Strafe leicht auf bis zu 1.500 € erhöht.
Nichtzahlung der Mehrwertsteuer – die Strafen hängen von der Absicht ab
Die französischen Behörden unterscheiden klar zwischen Versehen und vorsätzlichem Handeln.Bei einfachem Versäumnis beträgt die Strafe 5 % des ausstehenden Betrags + 0,2 % Zinsen pro Monat.
Bei Verdacht auf Vorsatz steigt die Strafe auf 40 %.
In extremen Fällen – wenn die Mehrwertsteuer über 100.000 € liegt und Betrug vermutet wird – drohen Strafverfahren und Strafen von bis zu 80 % des Fehlbetrags. Zinsen von 0,2 % pro Monat fallen immer an.
Fehler in der Mehrwertsteuererklärung – kleine Fehler, hohe Kosten
Fehler in der Mehrwertsteuererklärung – auch kleine – werden streng behandelt.
Bei Fahrlässigkeit: 5 % des Fehlerbetrags.
Bei Verdacht auf Vorsatz: 40 %.
Bei absichtlich versteckten Fehlern können 80 % Strafe und ein Strafverfahren folgen.
Mehrwertsteuerregistrierung und Vorsteuer aus vergangenen Zeiträumen – zeitliche Grenzen
Vorsteuer kann nur erstattet werden, wenn:
Rechnungen korrekt sind,
die Ausgabe maximal zwei Jahre vor Beginn des Steuerjahres erfolgte, in dem die MwSt-Aktivität begann.
Nach Ablauf dieser Fristen = kein Erstattungsanspruch.
Reverse-Charge (Autoliquidation) – falsche Abwicklung wird bestraft
In Frankreich gilt das Reverse-Charge-Verfahren z. B. bei Warenimporten.
Das bedeutet: du als Leistungsempfänger musst die Steuer abführen – nicht der Lieferant.
Die Rechnung darf keine Mehrwertsteuer enthalten und muss den Hinweis „Autoliquidation“ tragen.
Fehlt dieser Hinweis oder erfolgt eine falsche Abrechnung, drohen Strafen.
Elektronische Meldungspflichten – keine bloße Formalität
Versäumte elektronische Erklärungen oder Zahlungen werden streng geahndet.
Zusätzlich zu den Grundstrafen drohen:
10 % der geschuldeten Steuer, wenn keine Erklärung eingereicht wurde,
5 %, wenn die Einreichung nach offizieller Aufforderung (unter 30 Tagen) erfolgt,
40 % nach mehr als 30 Tagen,
80 % nach zweiter Aufforderung.
Zinsen: 0,2 % pro Monat.
Auslassungen und falsche Angaben – Bußgelder auch für Kleinigkeiten
Fehler in Erklärungen oder EMEBI-Berichten: 15 € pro Fehler, bis zu 1.500 € pro Dokument.
Rechnungsfehler: 15 € pro fehlender Angabe, bis zu 25 % des Rechnungswerts.
Bei absichtlichem Nichtvorlegen: 1.500 €.
Warum ist das französische Finanzamt so streng?
Das Prinzip ist einfach: Wer sich nicht an die Regeln hält, zahlt.
Das System zwingt Unternehmen zu Präzision und Pünktlichkeit – ohne Ausreden.
Ein einziges Formular eine Woche zu spät? 750 €.
Ein zweites Mal? 1.500 €.
Fazit
Die Mehrwertsteuer in Frankreich ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Das gesamte System ist darauf ausgelegt, Fehler, Verzögerungen und Ungenauigkeiten hart zu sanktionieren.
Wenn du in Frankreich geschäftlich tätig bist, brauchst du verlässliche Unterstützung.
