Anmeldung Mehrwertsteuer in Kroatien

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Kroatien

Mehrwertsteuerregistrierung in Kroatien

EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Information:

Kroatien führte am 1. Januar 1998 die Mehrwertsteuer im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes ein. Damit übernahm Kroatien ein Steuersystem, das bereits in den EU-Mitgliedstaaten existierte. Im Laufe der Jahre hat das Mehrwertsteuersystem mehrere Änderungen erfahren. Zunächst war das System als Flatrate-Mehrwertsteuersystem mit nur einem Mehrwertsteuersatz von 22 % bekannt. Im folgenden Jahr wurde für mehrere Produkte mit großem Verbrauch (z. B. Brot, Milch,
wissenschaftliche Bücher, Medizin usw.). Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU im Juli 2013 wurde die Richtlinie 2006/112/EG in das nationale Mehrwertsteuersystem umgesetzt.

Umsatzsteuer-Registrierung in Kroatien für Unternehmen:

Ausländische Unternehmen können sich in Kroatien für die Mehrwertsteuer registrieren, ohne eine lokale Firma gründen zu müssen, d. h. Sie können sich als Nichtansässiger registrieren. Der Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung in Kroatien für ansässige Unternehmen liegt bei 270.000 HRK (ca. 36.291 EUR). Wird dieser Schwellenwert während des Steuerjahres überschritten, ist das Unternehmen verpflichtet, bis zum 15. Januar des Folgejahres einen Antrag auf Registrierung einzureichen. Das Unternehmen kann auf Wunsch freiwillig einen Antrag auf Basis der erwarteten Umsätze stellen. Unternehmen, die ohne Registrierung Waren oder Dienstleistungen in Kroatien erbringen und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien haben, werden als kroatischer Umsatzsteuerzahler behandelt – es sei denn, der kroatische Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und abzuführen (d. h. ggf Reverse-Charge-Mechanismus). Diese Regel gilt auch für ein ausländisches Unternehmen, das Waren in Kroatien kauft und weitere Lieferungen in Kroatien durchführt. Das ausländische Unternehmen ist dann verpflichtet, sich umsatzsteuerlich zu registrieren und kann einen Steuervertreter benennen. Nichtansässige außerhalb der EU, die in Kroatien zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet sind, müssen jedoch einen Steuervertreter benennen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Kroatien umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.

Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung in Kroatien:

Registrierung Mehrwertsteuer in Kroatien

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Kroatien

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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.

Wie melde ich mich in Kroatien für die Mehrwertsteuer an?

Der Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung muss über die Website der öffentlichen Verwaltung in Kroatien (Agencija za zastitu osobnih podataka) ausgefüllt werden .Ausländische Steuerpflichtige, die keinen ständigen Wohnsitz oder festen Geschäftssitz in Kroatien haben, erhalten eine kroatische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur, wenn sie diese gesondert beantragen und Waren oder Dienstleistungen in Kroatien erbringen. Das Umsatzsteuer-Antragsformular muss die Gründe und eine detaillierte Beschreibung der in Kroatien steuerpflichtigen Umsätze enthalten. In der EU ansässige Unternehmen können sich direkt bei den kroatischen Steuerbehörden registrieren lassen oder einen Steuervertreter beauftragen. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich jedoch über einen Steuervertreter registrieren lassen.

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In order to register a foreign company for VAT purposes in Croatia, we need the necessary documents to do so. These are usually such documents as::

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,

Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Kroatien? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Kroatien umsatzsteuerpflichtig sein muss?

Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Kroatien

Landesvorwahl

HR

Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

HR + 11 Ziffern

Schwellenwert für Versandhandelsverkäufe

10.000 € netto pro Jahr

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

monatlich und vierteljährlich (bis zum 20. Tag des Folgemonats)

Jährliche Erklärung

NEIN

Wartezeit für die Registrierung

Bis zu 2 Monate

Standard-Mehrwertsteuersatz

25%

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

13%, 5%

Ein Mitgliedsland der Europäischen Union

ja, seit 2004

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