Anmeldung Mehrwertsteuer in Kroatien
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Kroatien
Mehrwertsteuerregistrierung in Kroatien
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Kroatien führte am 1. Januar 1998 die Mehrwertsteuer im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes ein. Damit übernahm Kroatien ein Steuersystem, das bereits in den EU-Mitgliedstaaten existierte. Im Laufe der Jahre hat das Mehrwertsteuersystem mehrere Änderungen erfahren. Zunächst war das System als Flatrate-Mehrwertsteuersystem mit nur einem Mehrwertsteuersatz von 22 % bekannt. Im folgenden Jahr wurde für mehrere Produkte mit großem Verbrauch (z. B. Brot, Milch,
wissenschaftliche Bücher, Medizin usw.). Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU im Juli 2013 wurde die Richtlinie 2006/112/EG in das nationale Mehrwertsteuersystem umgesetzt.
Umsatzsteuer-Registrierung in Kroatien für Unternehmen:
Ausländische Unternehmen können sich in Kroatien für die Mehrwertsteuer registrieren, ohne eine lokale Firma gründen zu müssen, d. h. Sie können sich als Nichtansässiger registrieren. Der Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung in Kroatien für ansässige Unternehmen liegt bei 270.000 HRK (ca. 36.291 EUR). Wird dieser Schwellenwert während des Steuerjahres überschritten, ist das Unternehmen verpflichtet, bis zum 15. Januar des Folgejahres einen Antrag auf Registrierung einzureichen. Das Unternehmen kann auf Wunsch freiwillig einen Antrag auf Basis der erwarteten Umsätze stellen. Unternehmen, die ohne Registrierung Waren oder Dienstleistungen in Kroatien erbringen und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien haben, werden als kroatischer Umsatzsteuerzahler behandelt – es sei denn, der kroatische Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und abzuführen (d. h. ggf Reverse-Charge-Mechanismus). Diese Regel gilt auch für ein ausländisches Unternehmen, das Waren in Kroatien kauft und weitere Lieferungen in Kroatien durchführt. Das ausländische Unternehmen ist dann verpflichtet, sich umsatzsteuerlich zu registrieren und kann einen Steuervertreter benennen. Nichtansässige außerhalb der EU, die in Kroatien zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet sind, müssen jedoch einen Steuervertreter benennen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Kroatien umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.
Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung in Kroatien:
- Wareneinfuhr in die Europäische Union über Kroatien;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Kroatien;
- Lagerung von Waren in Kroatien;
- Verkauf von Waren aus Kroatien in andere EU-Länder;
- Verbringung von Produkten zwischen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Kroatien;
- eigene Warenlieferung;
Registrierung Mehrwertsteuer in Kroatien
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Kroatien
Warum Sie sollten Wählen Sie uns?
Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit dem Unternehmen, wir sind seit 12 Jahren auf dem Markt tätig. Wir gehen jeden Kunden mit außerordentlicher Sorgfalt an.
Wir versuchen, den Fall jedes Kunden individuell zu lösen.
Was bieten wir an?
Wir bieten Ihnen eine Reihe von Lösungen rund um den Online-Verkauf.
Dank der gesammelten Erfahrung und des Auslandsverkaufs konnten wir die von uns angebotenen Dienstleistungen weiterentwickeln.
Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Wie melde ich mich in Kroatien für die Mehrwertsteuer an?
Nehmen Sie Kontakt auf bei uns
Möchten Sie unser Angebot kennenlernen?
Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
In order to register a foreign company for VAT purposes in Croatia, we need the necessary documents to do so. These are usually such documents as::
- OIB – Formular zur Vergabe einer persönlichen Identifikationsnummer;
- P-PDV;
- Mehrwertsteuerbescheinigung, die bestätigt, dass das Unternehmen anderswo in der EU als Mehrwertsteuerzahler registriert ist (das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein);
- Status des Unternehmens;
- eine Kopie eines Handelsregisterauszugs (KRS).
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Österreich;
- eigene Warenlieferung;
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Kroatien? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Kroatien umsatzsteuerpflichtig sein muss?