Änderungen der Mehrwertsteuerregelungen in der Schweiz für E-Commerce ab Januar 2025
Wie andere europäische Länder führt auch die Schweiz neue Regelungen ein, um Steuerbetrug zu bekämpfen, insbesondere im E-Commerce-Sektor. Ab Januar 2025 tritt eine Novelle der Mehrwertsteuervorschriften in der Schweiz in Kraft, die sich auf zwei zentrale Aspekte konzentriert: die Erhöhung der Verantwortung von Marktplatzplattformen für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer sowie die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für lokale und ausländische Händler.
Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Verkaufsplattformen in der Schweiz für die Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen ihrer Verkäufer verantwortlich sind. Dies ist ein Schritt in Richtung Harmonisierung der Regeln mit den europäischen Vorschriften, um Steuerbetrug im internationalen Handel wirksamer zu bekämpfen.
Geschichte der Mehrwertsteuerreformen in der Schweiz
Die für 2025 geplante Reform setzt die Änderungen fort, die 2018 eingeführt wurden, als die Schweiz die Vorschriften für ausländische Verkäufer verschärfte. Zuvor konnten Unternehmen außerhalb der Schweiz bis zu 100.000 CHF jährlich verkaufen, ohne sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu müssen, was ihnen einen Vorteil gegenüber lokalen Unternehmen verschaffte. Die Änderungen machten ausländische Unternehmen zur Mehrwertsteuerregistrierung in der Schweiz verpflichtet, basierend auf ihrem globalen Umsatz und nicht nur auf dem Umsatz, der in der Schweiz erzielt wurde.
2019 präzisierte die Steuerbehörde auch die Regeln für sogenannte „kleine Sendungen“ – Waren mit einem Mehrwertsteuerwert von unter 5 CHF. Auch wenn diese von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, müssen ausländische Unternehmen, deren Umsatz aus solchen Sendungen 100.000 CHF jährlich überschreitet, Mehrwertsteuer auf ihre Transaktionen in der Schweiz erheben.
Trotz dieser Änderungen hielten sich viele ausländische Verkäufer weiterhin nicht an die Vorschriften und stellten Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus. Um das System zu verschärfen, beschlossen die Behörden, die Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf E-Commerce-Plattformen zu übertragen, die den Verkauf an Schweizer Kunden vermitteln.
Was bedeutet die Mehrwertsteuerreform in der Schweiz für Verkäufer und Marktplatzplattformen?
Die neuen Vorschriften gelten ausschließlich für den Verkauf von Waren über Marktplätze – Dienstleistungen sind vorerst ausgenommen. Laut der neuen Definition ist ein Marktplatz eine Plattform, die aktiv an der Transaktion zwischen Verkäufer und Verbraucher beteiligt ist, beispielsweise durch die Abwicklung von Bestellungen und Zahlungen. Plattformen, die lediglich Werbedienste anbieten oder Zahlungen abwickeln, unterliegen nicht den neuen Vorschriften.
Jeder Marktplatz, der den festgelegten Schwellenwert für den globalen Umsatz überschreitet, ist verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer in der Schweiz zu registrieren. Plattformen mit geringeren Umsätzen können sich freiwillig registrieren lassen, was es ihnen ermöglicht, den Prozess für Verkäufer zu vereinfachen und den Eintritt in den Schweizer Markt zu erleichtern.
Die Mehrwertsteuerregistrierung in der Schweiz bedeutet für Plattformen unter anderem:
- Möglichkeit, als Importeur in Zolldokumenten zu agieren
- Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Verkäufe und deren Abführung an die Steuerbehörden
- Gemeinsame Haftung des Verkäufers für die ordnungsgemäße Steuererklärung
Im Falle der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften können die Zollbehörden den Markteintritt der Waren verweigern oder sogar deren Vernichtung anordnen.
Wie sollten sich Verkäufer auf die neuen Vorschriften vorbereiten?
Für Verkäufer ist es entscheidend, die Verkaufswege zu definieren und sich auf die neuen steuerlichen Pflichten vorzubereiten. Es besteht das Risiko einer doppelten Besteuerung – einmal durch den Marktplatz und ein weiteres Mal durch die individuelle Mehrwertsteuererklärung in der Schweiz. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Plattform tatsächlich die Mehrwertsteuer berechnet und abführt, und ob der Verkäufer sich für steuerliche Zwecke registrieren muss.
Einige Marktplätze, wie Manor, verlangen von ihren Verkäufern eine Schweizer Mehrwertsteuernummer, um den Import selbst zu deklarieren. In solchen Fällen muss der Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, während der Marktplatz die Mehrwertsteuer auf die Verkäufe erhebt. Um die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückzuerhalten, muss der Verkäufer in der Schweiz steuerlich registriert sein.
Für Marktplätze bedeuten die neuen Vorschriften die Notwendigkeit, ihre Buchhaltungssysteme an die neuen Anforderungen anzupassen, einschließlich der korrekten Rechnungsstellung und der ordnungsgemäßen Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz. Weitere Informationen sind auf der Website der Schweizer Steuerbehörde verfügbar.
Brauchen Sie Hilfe?
Wenn Sie in der Schweiz verkaufen, sollten Sie sich jetzt schon auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Kontaktieren Sie unsere Mehrwertsteuerexperten, um sicherzustellen, dass Ihre Transaktionen mit den neuen Vorschriften übereinstimmen. Wir bieten Unterstützung bei der Mehrwertsteuerregistrierung, der Einreichung von Steuererklärungen und der Steuervertretung, um die vollständige Compliance mit den in der Schweiz geltenden Vorschriften zu gewährleisten.