EU-Umsatzsteuerregistrierung - Mehrwertsteuer Litauen
Mehrwertsteuerregistrierung in Litauen
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Litauen führte 1994 die Mehrwertsteuer ein. Litauen trat 2004 der EU bei. Als EU-Mitgliedstaat erfüllt Litauen die auf den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien basierenden Vorschriften hinsichtlich der Registrierung und Mehrwertsteuererklärungen in Litauen. Die Steuer wird von der staatlichen Steuerinspektion (STI) verwaltet, die dem Finanzministerium der Republik Litauen untersteht. Ausländische Unternehmen oder gebietsfremde Händler, die in Litauen Waren oder Dienstleistungen an lokale Unternehmen oder Verbraucher liefern, müssen möglicherweise ihr Unternehmen für die litauische Mehrwertsteuer registrieren. Sie müssen dann die litauischen Mehrwertsteuer-Compliance-Vorschriften einhalten, einschließlich Rechnungsstellung und Mehrwertsteuersätzen, und die geschuldete litauische Mehrwertsteuer zahlen.
Umsatzsteuerregistrierung in Litauen für Unternehmen:
Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuer-Registrierung in Österreich:
- Einfuhr von Waren in die Europäische Union über Litauen;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Litauen;
- Lagerung von Waren in Litauen;
- Verkauf von Waren aus Litauen in andere EU-Länder;
- Versand von Produkten zwischen einem anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Litauen;
- eigene Warenlieferung;
Registrierung Mehrwertsteuer in Litauen
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Litauen
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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Wie melde ich mich in Litauen für die Mehrwertsteuer an?
Ausländische Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen müssen, müssen einen Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung bei der Steueraufsichtsbehörde des Bezirks stellen, in dem sie registriert sind oder sich als Steuerzahler registrieren lassen. Informationen zu den örtlichen Finanzämtern (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail usw.) finden Sie auf der Website der staatlichen Steuerinspektion.
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Um ein ausländisches Unternehmen in Litauen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:
- Formular FR0227 und FR0388 oder FR0224 und FR0389;
- Umsatzsteuerbescheinigung, die bestätigt, dass das Unternehmen anderswo in der EU als Umsatzsteuerzahler registriert ist (das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein);
- Status des Unternehmens;
- eine Kopie eines Handelsregisterauszugs (KRS).
Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Litauen? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Litauen umsatzsteuerpflichtig sein muss?