Anmeldung Mehrwertsteuer in Schweden
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Schweden
Mehrwertsteuerregistrierung in Schweden
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Schweden führte 1969 sein Mehrwertsteuersystem ein. Es heißt lokal Mervärdesskatt (Mütter).
Das schwedische Mehrwertsteuergesetz von 1994 enthält die Grundregeln zur Verbrauchsteuer. Dies wird durch gesetzliche Änderungen und Entscheidungen des Advance Tax Regulations Council bestätigt. Die nationale Steuerbehörde überwacht die Verwaltung der schwedischen Mehrwertsteuer und entwickelt Richtlinien, Bekanntmachungen und Memoranden.
Als Mitglied der Europäischen Union ist Schweden verpflichtet, die in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Bestimmungen des EU-Mehrwertsteuersystems zu übernehmen. Dazu gehören detaillierte Informationen zu schwedischen Umsatzsteuerregistrierungen, Compliance, Steuererklärungen und anderen damit verbundenen Erklärungen.
Umsatzsteuer-Registrierung in Schweden für Unternehmen:
Es gibt jedoch Ausnahmen. In bestimmten Situationen muss sich das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren, auch wenn sich der Standort oder die Niederlassung des Unternehmens nicht in Schweden befindet. In Bezug auf Mehrwertsteuerfragen wird ein „ausländischer Händler“ eindeutig als ein Handelsunternehmen definiert, das nicht in Schweden ansässig ist und, im Falle natürlicher Personen, weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden hat. Eine Umsatzsteuer-Registrierung ist in der Regel obligatorisch. Unter bestimmten Umständen hat ein ausländischer Unternehmer die Möglichkeit, sich freiwillig für die Mehrwertsteuer zu registrieren und damit Umsätze zu besteuern, für die der Käufer sonst besteuert würde. Dies gilt hauptsächlich für den Verkauf von Waren, in einigen Fällen jedoch auch für den Verkauf von Dienstleistungen im Zusammenhang mit in Schweden gelegenen Immobilien. Beim Verkauf an Verbraucher in Schweden ist immer eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei.
Beispiele, wenn eine Umsatzsteuerregistrierung in Schweden erforderlich ist:
- Wareneinfuhr in die Europäische Union über Schweden;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Schweden;
- Waren in Schweden lagern und für lokale Kunden nutzen;
- Verkauf von Waren aus Schweden in andere EU-Länder;
- Verbringung von Produkten zwischen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- ⇒ Fernverkauf an Privatpersonen in Schweden aus einem anderen EU-Land, z. B. Online-Verkauf;
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Schweden;
- Wenn das Unternehmen in Schweden nicht für die Mehrwertsteuer registriert ist, aber eine Dienstleistung in Schweden gemäß den Reverse-Charge-Regeln erhält.
Registrierung Mehrwertsteuer in Schweden
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Schweden
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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Ausländische Unternehmen müssen prüfen, ob eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist und wie sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen
Wenn der jährliche Wert der Fernverkäufe nach Schweden weniger als 320.000 SEK = 31.390 € beträgt, wird auf Inlandsverkäufe Mehrwertsteuer erhoben, die zum in Ihrem Land geltenden Satz zu versteuern ist. Dort zahlen Sie auch.
Sobald Sie den Schwellenwert für den Fernabsatz überschreiten, müssen Sie die schwedische Mehrwertsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Verkäufe zum schwedischen Steuersatz berechnen, anstatt den Steuersatz Ihres Heimatlandes anzuwenden und ihn in Schweden einzubeziehen.
Als Registrierungsdatum gilt das Datum, an dem die Gesamtumsatzschwelle im Fernabsatz überschritten wird. Dies ist auch das Datum, ab dem Sie die schwedische Mehrwertsteuer zu Ihren Verkäufen hinzufügen müssen.
Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung wird mit dem Formular SKV 4632 eingereicht.
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Um ein ausländisches Unternehmen in Schweden umsatzsteuerlich zu registrieren, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:
- Gründungsurkunde des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate);
- Eine Kopie Ihres Reisepasses (gilt nur für Einzelunternehmen);
- Vollmacht des Steuervertreters (falls erforderlich);
- Ausfüllen des entsprechenden Formulars.
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Schweden? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Schweden umsatzsteuerpflichtig sein muss?