Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich
EU-Umsatzsteuerregistrierung Mehrwertsteuer Frankreich
Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich – Frankreich war das erste Land, das die Mehrwertsteuer einführte, gefolgt von Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union. 1954 wurde die Mehrwertsteuer „Taxe sur la Valeur Ajoutée“ (TVA) eingeführt. 1968 wurde sie dann auf die gesamte Wirtschaft ausgeweitet.
Frankreich setzt europäische „Regeln“ in einem allgemeinen Steuergesetz namens Direction de la Legislation Fiscale um, das die Mehrwertsteuer in Frankreich zusammen mit regionalen Finanzämtern verwaltet.
Ausländische Unternehmer, sogenannte „gebietsfremde“ Händler, die in Frankreich Waren oder Dienstleistungen an lokale Unternehmen oder Verbraucher liefern, müssen die französischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten, zu denen möglicherweise auch die Verpflichtung gehört, ihr Unternehmen für die französische Mehrwertsteuer zu registrieren. Sie müssen die französischen Mehrwertsteuer-Compliance-Vorschriften einhalten, einschließlich Rechnungsstellung und Mehrwertsteuersätzen, und die fällige französische Mehrwertsteuer bezahlen.
Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich für Unternehmen:
In bestimmten Situationen ist eine Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich obligatorisch, auch wenn sich der Standort oder die Niederlassung des Unternehmens nicht in Frankreich befindet. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.
Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich:
- Wareneinfuhren in die Europäische Union über Frankreich;
- Für den Export von Waren in ein Nicht-EU-Land ist vor dem Export eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Frankreich;
- Lagerung von Waren in Frankreich;
- Verkauf von Waren aus Frankreich in andere EU-Länder;
- Verbringung von Produkten zwischen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Frankreich;
- eigene Warenlieferung;
Registrierung Mehrwertsteuer in Frankreich
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Frankreich
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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Wie melde ich mich in Frankreich für die Mehrwertsteuer an?
Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung muss ausgefüllt und an die Finanzverwaltung in Frankreich gesendet werden.
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Um ein ausländisches Unternehmen in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:
- Firmenregistrierungsdokument (aktuelles KRS-Dokument);
- Unternehmensvereinbarung (evtl. ist eine Übersetzung ins Französische erforderlich);
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Eigentümers oder Präsidenten des Unternehmens;
- Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens und Nachweis der Geschäftstätigkeit in Frankreich.
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Frankreich? Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sein muss?