Anmeldung Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Tschechische Republik

Mehrwertsteuerregistrierung in der Tschechischen Republik

EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Information:

Wenn ein Unternehmen seinen Sitz nicht in der Tschechischen Republik hat und steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen liefert, kann es erforderlich sein, eine nicht ansässige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Gemäß der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie sind ausländische Lieferanten unter bestimmten Umständen verpflichtet, sich in der Tschechischen Republik für die Mehrwertsteuer zu registrieren.

Umsatzsteuerregistrierung in der Tschechischen Republik für ausländische Unternehmen:

Es gibt jedoch Ausnahmen. In bestimmten Situationen muss sich das Unternehmen in der Tschechischen Republik für die Mehrwertsteuer registrieren, auch wenn sich der Standort oder die Niederlassung des Unternehmens nicht in der Tschechischen Republik befindet. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.

Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung in der Tschechischen Republik:

Registrierung Mehrwertsteuer in der Tschechischen Republik

EU-Mehrwertsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Tschechische Republik

Warum Sie sollten Wählen Sie uns?

Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit dem Unternehmen, wir sind seit 12 Jahren auf dem Markt tätig. Wir gehen jeden Kunden mit außerordentlicher Sorgfalt an.

Wir versuchen, den Fall jedes Kunden individuell zu lösen.

Was bieten wir an?

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Lösungen rund um den Online-Verkauf.

Dank der gesammelten Erfahrung und des Auslandsverkaufs konnten wir die von uns angebotenen Dienstleistungen weiterentwickeln.

Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.

Wie melde ich mich in der Tschechischen Republik für die Mehrwertsteuer an?

Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung muss elektronisch über das Finanzamt in der Tschechischen Republik  Dann sollten Sie die erforderlichen Dokumente scannen, die wir dem Registrierungsformular beifügen. Alle Dokumente müssen ins Tschechische übersetzt werden. In diesem Fall ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.Die Originalbelege müssen per Post an das Finanzamt geschickt werden. Es ist hilfreich, wenn das Amt den Originalunterlagen eine Kopie der elektronischen Umsatzsteueranmeldung beifügt, damit die Steuerverwaltung keine Probleme hat, den elektronischen Antrag mit dem Papierantrag zu identifizieren und zu verknüpfen.Das tschechische Finanzamt hat 30 Tage Zeit, die eingereichten Unterlagen zu prüfen. Sollte ein Dokument fehlen oder der ausgefüllte Antrag fehlerhaft sein, muss das Finanzamt eine offizielle Aufforderung senden, die eingereichten Daten entsprechend zu ergänzen.

Nehmen Sie Kontakt auf bei uns

Möchten Sie unser Angebot kennenlernen?

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Um ein ausländisches Unternehmen für tschechische Umsatzsteuerzwecke zu registrieren, benötigen wir die erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Österreich? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Österreich umsatzsteuerpflichtig sein muss?

Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Österreich

Landesvorwahl

CZ

Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

U+8 Ziffern

Schwellenwert für Versandhandelsverkäufe

250224,63 CZK (10.000 €)

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

Umsatzsteuererklärungen werden je nach Umsatz in der Tschechischen Republik monatlich oder vierteljährlich abgegeben

Jährliche Erklärung

Mangel

Wartezeit für die Registrierung

Bis zu 2 Monate

Standard-Mehrwertsteuersatz

21%

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

10%

Ein Mitgliedsland der Europäischen Union

ja, seit 2004

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