Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Dänemark

Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark

EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Information:

Die Mehrwertsteuer wurde 1967 in Dänemark eingeführt, als das alte Umsatzsteuersystem auslief. Das Steuersystem ist vor Ort als Merværdiafgiftsloven (Momsloven) bekannt.Das dänische Mehrwertsteuergesetz von 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen zur lokalen Mehrwertsteuer. Weitere Hinweise geben die Steuerbehörden durch vierteljährliche Mitteilungen oder Mitteilungen der Zentralverwaltung für Zoll und Steuern.Dänemark setzt zusammen mit anderen EU-Mitgliedern die Mehrwertsteuervorschriften auf der Grundlage der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie um. Dies legt den Rahmen für dänische Umsatzsteuerregistrierungen, Steuererklärungen, Compliance, Intrastat und damit verbundene Erklärungen fest.

Umsatzsteuer-Registrierung in Dänemark für Unternehmen:

Als ausländisches Unternehmen mit Sitz in Dänemark müssen Sie in Dänemark Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie Waren und Dienstleistungen verkaufen. In manchen Fällen muss Ihr Unternehmen auch dänische Steuern auf alle Gewinne zahlen, die Ihr Unternehmen erwirtschaftet.

Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, liegt es in Ihrer Verantwortung, dänische Steuern und Arbeitsmarktbeiträge von den Löhnen einzubehalten, die Sie Ihren Mitarbeitern für in Dänemark geleistete Arbeit zahlen.

Ein Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung muss jedoch spätestens 8 Tage vor der Aufnahme Ihres Unternehmens in Dänemark in Dänemark eingereicht werden. Wenn ein Unternehmen einen Antrag nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht einreicht oder die gemachten Angaben falsch oder unzureichend sind, kann dem Unternehmen ein Bußgeld auferlegt werden.

Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.

Beispiele, wenn eine Umsatzsteuerregistrierung in Dänemark erforderlich ist:

Registrierung Mehrwertsteuer in Dänemark

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Dänemark

Warum Sie sollten Wählen Sie uns?

Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit dem Unternehmen, wir sind seit 12 Jahren auf dem Markt tätig. Wir gehen jeden Kunden mit außerordentlicher Sorgfalt an.

Wir versuchen, den Fall jedes Kunden individuell zu lösen.

Was bieten wir an?

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Lösungen rund um den Online-Verkauf.

Dank der gesammelten Erfahrung und des Auslandsverkaufs konnten wir die von uns angebotenen Dienstleistungen weiterentwickeln.

Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.

Wie melde ich mich in Dänemark für die Mehrwertsteuer an?

Wenn der jährliche Wert der Fernverkäufe nach Dänemark weniger als 280.000 DKK = 37.595 € beträgt, wird auf Inlandsverkäufe Mehrwertsteuer erhoben, die zum in Ihrem Land geltenden Satz zu versteuern ist. Dort zahlen Sie auch.

Sobald Sie den Schwellenwert für den Fernabsatz überschreiten, müssen Sie auf Verkäufe, die der Mehrwertsteuer unterliegen, die dänische Mehrwertsteuer zum dänischen Satz berechnen, anstatt den Satz Ihres Heimatlandes anzuwenden und ihn in Dänemark einzubeziehen.

Als Registrierungsdatum gilt das Datum, an dem die Gesamtumsatzschwelle im Fernabsatz überschritten wird. Dies ist auch das Datum, ab dem Sie bei Ihren Verkäufen die dänische Mehrwertsteuer hinzufügen müssen.

Der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung wird mit dem Formular Nr. 40.112 eingereicht.

Nehmen Sie Kontakt auf bei uns

Möchten Sie unser Angebot kennenlernen?

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Um ein ausländisches Unternehmen für dänische Umsatzsteuerzwecke zu registrieren, benötigen wir die dafür erforderlichen Dokumente. Dies sind in der Regel Dokumente wie:

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Österreich? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Dänemark umsatzsteuerpflichtig sein muss?

Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Dänemark

Landesvorwahl

DK

Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DK + 8 Ziffern

Schwellenwert für Versandhandelsverkäufe

74.594 DKK = 10.000 €

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

– Monatlich – Vierteljährlich – Halbjährlich

Jährliche Erklärung

Nein, aber wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in Dänemark 55.000.000 DKK übersteigt, ist das Unternehmen verpflichtet, die Mehrwertsteuer sofort monatlich zu melden. Und wenn der Umsatz 5.000.000 DKK nicht übersteigt, wird die Häufigkeit auf halbjährlich geändert.

Wartezeit für die Registrierung

Bis zu 3 Monate

Standard-Mehrwertsteuersatz

25%

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

Mangel

Ein Mitgliedsland der Europäischen Union

ja, seit 1973

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