Führen Sie ein Unternehmen und möchten in den slowakischen Markt einsteigen? Oder verkaufen Sie bereits Waren oder Dienstleistungen an unsere südlichen Nachbarn? Unabhängig davon, in welcher Phase Sie sich befinden – eines ist sicher: Sie müssen wissen, wie die Mehrwertsteuer (MwSt) in der Slowakei im Jahr 2025 geregelt ist. Dieser Artikel ist eine umfassende Informationsquelle zum Mehrwertsteuersystem bei unseren Nachbarn. Wir erklären, wie hoch die MwSt in der Slowakei ist, wann eine Registrierung erforderlich ist und wie die Abwicklung der Steuer in der Praxis funktioniert.
Was ist die slowakische Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer in der Slowakei (Abkürzung DPH – Daň z pridanej hodnoty) funktioniert nach sehr ähnlichen Grundsätzen wie in Polen. Es handelt sich um eine Mehrwertsteuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette berechnet wird – von der Produktion bis zum Verkauf an den Endkunden. Wichtig ist, dass die Slowakei als Mitglied der Europäischen Union der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie folgen muss. Das bedeutet, dass das System weitgehend mit den Vorschriften in anderen EU-Ländern harmonisiert ist.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in der Slowakei im Jahr 2025?
In der Slowakei gelten drei Haupt-MwSt-Sätze. Der Standard-MwSt-Satz beträgt im Jahr 2025 23 %. Er wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet – von Elektronik über Kleidung bis hin zu Hotelservices. Daneben gibt es zwei ermäßigte Sätze:
19 % – ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz, der den vorherigen Satz von 10 % ersetzt und für bestimmte Lebensmittel, Strom und ausgewählte Dienstleistungen gilt.
5 % – ein stark ermäßigter Satz, der unverändert bleibt, aber einen größeren Anwendungsbereich hat – er gilt für grundlegende Bedürfnisse wie Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Milch), Medikamente, medizinische Produkte und ausgewählte gesundheitsunterstützende Waren.
Dank dieser Vielfalt sind die Mehrwertsteuersätze in der Slowakei auf die Art der Tätigkeit und den Konsumtyp abgestimmt.
Mehrwertsteuer in der Slowakei und ausländische Unternehmer
Wenn Sie ein Unternehmen außerhalb der Slowakei sind, dort aber geschäftlich tätig sind, müssen Sie wissen, wann eine MwSt-Registrierung erforderlich ist. In der Praxis gilt die slowakische MwSt-Pflicht sehr wahrscheinlich, wenn Sie Dienstleistungen erbringen oder Waren direkt an slowakische Kunden (B2C) verkaufen oder ein Lager in der Slowakei betreiben. Die Slowakei kennt keine Registrierungsfreigrenze für ausländische Unternehmen, das heißt, die Pflicht entsteht bereits ab der ersten steuerpflichtigen Transaktion.
MwSt-Registrierung in der Slowakei – wann und wie?
Die Registrierung zur MwSt in der Slowakei für ausländische Unternehmen erfordert die Einreichung eines Antrags bei der örtlichen Steuerbehörde. Meist muss dies vor der ersten Lieferung von Waren oder Leistungserbringung erfolgen. Der Prozess ist nicht allzu kompliziert, erfordert aber die Vorlage von Unternehmensregistrierungsunterlagen, Vollmachten und Informationen über die geplante Tätigkeit.
Wenn Sie keinen Sitz im Land haben, müssen Sie einen Steuervertreter bestellen, der mit der Steuerbehörde in Ihrem Namen kommuniziert. Diese Pflicht gilt nicht für Unternehmen aus anderen EU-Ländern, kann aber bei den Formalitäten hilfreich sein.
Wie funktioniert die MwSt-Abrechnung in der Praxis?
Nach der MwSt-Registrierung in der Slowakei muss das Unternehmen regelmäßig Steuererklärungen abgeben. In der Regel erfolgt dies monatlich, manche Unternehmen können jedoch auch eine vierteljährliche Abrechnung wählen. In der Erklärung müssen Umsatz, Einkauf und andere umsatzsteuerpflichtige Vorgänge angegeben werden. Die MwSt wird elektronisch über das System eDANE abgewickelt. Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, da Verspätungen zu Bußgeldern führen können. Außerdem besteht die Pflicht zur Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen in der sogenannten Zusammenfassenden Meldung.
Ist eine MwSt-Rückerstattung aus der Slowakei möglich?
Ja. Wenn Sie ein Unternehmen in Polen führen und in der Slowakei Waren oder Dienstleistungen mit lokaler MwSt kaufen, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie nicht in der Slowakei zur MwSt registriert sind. Der Antrag auf Rückerstattung wird über das polnische Portal e-Deklaracje gestellt. Die endgültige Entscheidung trifft die slowakische Steuerbehörde. Dies ist eine nützliche Lösung für Unternehmen, die beispielsweise slowakische Transportdienstleistungen, Hotels oder Ausrüstung nutzen.
Slowakische MwSt und Online-Handel
Wenn Sie einen Onlineshop betreiben und Kunden in der Slowakei bedienen, sollten Sie die Schwellenwerte für Versandhandel kennen. Seit Juli 2021 gilt das EU-weite Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce. Statt Schwellenwerte in jedem Land zu verfolgen, können Sie das OSS-Verfahren (One Stop Shop) nutzen, mit dem Sie die MwSt für Verkäufe in verschiedenen EU-Ländern an einem Ort abwickeln können.
Unternehmen, die lieber eine lokale Registrierung vornehmen möchten, können weiterhin die traditionelle MwSt-Abrechnung in der Slowakei wählen. Die Entscheidung hängt vom Umsatzvolumen und der Steuerstrategie ab.
Mehrwertsteuer in der Slowakei – woran Sie denken sollten
Obwohl das MwSt-System in der Slowakei einfach erscheint, ist Vorsicht geboten, besonders wenn Sie auf diesem Markt expandieren wollen. Registrierung, Sätze, Erklärungen, Rückerstattungen – all dies erfordert nicht nur Kenntnisse der Vorschriften, sondern auch gute Organisation. Die Slowakei legt die MwSt-Sätze auf EU-Ebene fest, aber die Durchsetzung liegt bei den lokalen Behörden. Es ist daher ratsam, Unterstützung von Steuerberatern oder lokalen Partnern in Anspruch zu nehmen, um formale Fallstricke zu vermeiden.
Alles, was Sie über die Mehrwertsteuer in der Slowakei wissen sollten
Die slowakische MwSt ist ein Thema, das jeder Unternehmer kennen sollte, der bei unseren südlichen Nachbarn tätig sein möchte. Egal, ob Sie an den Mehrwertsteuersätzen in der Slowakei interessiert sind oder wissen wollen, wie die MwSt bei Exporten gehandhabt wird – die Grundlagen müssen sitzen. Wichtig sind die drei MwSt-Sätze in der Slowakei – 23 %, 19 % und 5 % – sowie klare Regeln zur Registrierung, Abrechnung und Abgabe von Erklärungen. Und wenn Sie unsicher sind – lieber frühzeitig fragen, als später bereuen.