INTRASTAT Tschechien

Intrastat Anmeldung - in Tschechien

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Intrastat in Tschechien

Informativ

INTRASTAT ist ein System zur Erfassung von Daten, das verwendet wird, um statistische Informationen über Ausfuhren und Einfuhren von Waren innerhalb der Europäischen Union zu liefern, die nicht Gegenstand einer Zollanmeldung sind.

Wenn du Warenhandel mit EU-Mitgliedstaaten betreibst, bist du verpflichtet, INTRASTAT-Meldungen einzureichen.

INTRASTAT-Erklärungen spiegeln statistisch den tatsächlichen Warenfluss zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wider. Auf Grundlage der individuellen INTRASTAT-Meldungen werden Statistiken des innergemeinschaftlichen Handels erstellt, die aktuelle Daten über den Warenverkehr in Tschechien liefern.

Leitfaden zu den Statistiken des innergemeinschaftlichen Handels

Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe von INTRASTAT-Meldungen betrifft Unternehmen und andere Rechtsträger, die Warenhandel mit anderen EU-Mitgliedstaaten betreiben und dabei einen bestimmten Wertschwellenwert – den sogenannten Assimilationsschwellenwert – überschreiten.

Diese Schwelle beträgt 15.000.000 CZK sowohl für den Versand von Waren aus Tschechien in andere EU-Länder als auch für den Empfang von Waren aus dem Ausland nach Tschechien. Der Wert wird getrennt für jede Richtung (Versand und Empfang) auf Basis der seit Jahresbeginn kumulierten Rechnungsbeträge berechnet.

Wird diese Schwelle in einer Richtung überschritten, ist der betreffende Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, monatliche INTRASTAT-Meldungen einzureichen – er wird dann als „Meldeeinheit“ bezeichnet.


Wie und an wen wird INTRASTAT gemeldet?

INTRASTAT-Meldungen sind monatlich abzugeben – jeweils bis zum 12. Arbeitstag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt. Im Bericht sind die Daten zum Versand und Empfang von Waren getrennt aufzuführen.

Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Meldungen ist die tschechische Zollverwaltung zuständig. Die Daten sind an das zuständige Zollamt zu übermitteln.

Die Meldungen können in Papierform oder elektronisch eingereicht werden – z. B. mittels eines speziellen Formulars (separat für Versand und Empfang). Möglich ist auch die Verwendung des Einheitspapiers (Einheitliches Verwaltungsdokument – EAD), allerdings nur, wenn jede Warenposition einzeln aufgeführt wird.


Was wird im INTRASTAT-System gemeldet?

Im INTRASTAT-System werden alle Waren gemeldet, die den Status von EU-Waren haben. Dazu gehören auch Waren, die im Rahmen von Zollverfahren vorübergehend innerhalb der EU versendet oder empfangen werden.

Das System erfasst detaillierte Informationen über die Warenbewegungen – z. B. Warencode nach dem EU-Zolltarif (TARIC), Rechnungswert in CZK, statistischen Wert, Art der Transaktion, Lieferbedingungen usw.

Besondere Regeln gelten für Sonderfälle, z. B. zeitlich gestreckte Sendungen, Dreiecksgeschäfte oder Investitionseinheiten.


Wie werden Korrekturen im INTRASTAT vorgenommen?

Wird ein Fehler in einer eingereichten INTRASTAT-Meldung festgestellt, ist eine neue Meldung mit den korrekten Daten zu erstellen und so bald wie möglich – idealerweise spätestens bis zum 12. Arbeitstag des Monats nach dem Berichtszeitraum – an das Zollamt zu übermitteln.

Geringfügige Unstimmigkeiten (z. B. bei Rechnungswerten) müssen nicht korrigiert werden, sofern sie den gemeldeten Wert für eine Warenposition in einem Monat nicht um mehr als 5 % verändern.

Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung der INTRASTAT-Pflicht?

Jeder, der seinen Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat und der INTRASTAT-Meldepflicht unterliegt, muss die Daten gemäß den geltenden Vorschriften übermitteln.
Das Versäumnis, einen Bericht einzureichen, die Übermittlung falscher Angaben oder die mangelnde Zusammenarbeit mit der Zollbehörde kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 CZK geahndet werden, gemäß dem Zollgesetz (§ 319 Gesetz Nr. 13/2004 Slg.).

Registrierung Intrastat in der Tschechischen Republik

INTRASTAT-Registrierung in der Tschechischen Republik

Warum sollten Sie uns wählen?

Wir sind ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung und seit 12 Jahren auf dem Markt tätig.
Jeden Kunden betreuen wir mit größter Sorgfalt.
Wir bemühen uns, jedes Anliegen individuell und bestmöglich zu lösen.

Was bieten wir an?

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Lösungen im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf an.

Dank unserer Erfahrung und der Durchführung von internationalen Verkäufen konnten wir unsere angebotenen Dienstleistungen weiterentwickeln.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Verkauf von Systemen für E-Commerce-Aktivitäten;

  • Umsatzsteuerregistrierung auf europäischen Märkten;

  • Registrierung für INTRASTAT in Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Tschechien, Polen und der Slowakei.

Gibt es eine de-minimis-Grenze für die Meldungen?

In Tschechien gilt eine de-minimis-Grenze im INTRASTAT-System, die mit den sogenannten statistischen Schwellenwerten (Assimilationsschwellen) verbunden ist, auf die wir zuvor hingewiesen haben.

Was bedeutet die de-minimis-Grenze im Kontext von INTRASTAT?

Die de-minimis-Grenze ist einfach der Wertschwellenwert von Waren, unter dem keine INTRASTAT-Meldung abgegeben werden muss. In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn der Gesamtwert der versandten oder empfangenen Waren im Laufe des Jahres 15.000.000 CZK nicht überschreitet, der betreffende Unternehmer:

  • keine INTRASTAT-Meldungen einreichen muss,

  • keine Berichtspflicht für die jeweilige Richtung (Export oder Import innerhalb der EU) hat.

Hinweis:

  • Dieser Schwellenwert gilt separat für den Versand und Empfang von Waren.

  • Wenn der Schwellenwert in einer Richtung überschritten wird (z. B. nur Versand), muss nur dieser Teil gemeldet werden.

Kontaktieren mit Uns

Möchten Sie unser Angebot kennenlernen?

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

  • Waren mit nicht-kommerzieller Natur
    Waren, die ohne kommerziellen Wert versendet oder empfangen werden (z. B. Muster, Geschenke, Waren für Werbezwecke).

  • Waren, die vorübergehend ohne Eigentumsübergang transportiert werden
    Zum Beispiel Vermietung, Verleih, Ausstellungen, Reparaturen – solange der Transportzeitraum 24 Monate nicht überschreitet und die Waren nicht verkauft werden.

  • Waren zu oder von militärischen Einheiten anderer EU-Staaten
    Wenn Waren im Rahmen militärischer Streitkräfte transportiert werden, z. B. von NATO.

  • Waren, die ohne physische Grenzüberschreitung bewegt werden
    Zum Beispiel Eigentumsübertragung von Waren, die bereits in Tschechien sind (lokaler Verkauf in einem zoll- und unionseinheitlichen Lager).

  • Waren zur Reparatur oder nach der Reparatur
    Transport von Waren zur Reparatur oder nach der Reparatur (sofern sich der Eigentümer nicht ändert und es sich nicht um den Verkauf von Ersatzteilen handelt).

  • Waren, die im Rahmen humanitärer Hilfe versendet werden
    Befreit von der Meldepflicht, wenn sie nicht kommerziellen Charakter haben.

  • Transportmittel für kurze Zeiträume versendet
    Zum Beispiel gemietete Fahrzeuge, Flugzeuge oder Container (wenn es keinen Verkauf gibt).

  • Waren, die als Träger von Informationen verwendet werden
    Zum Beispiel CDs, USB-Sticks, Datenträger – wenn der physische Wert des Trägers im Vergleich zum Wert der Daten nicht wesentlich ist.

Wenn du Hilfe bei der Registrierung für INTRASTAT in Tschechien benötigst

  • Prüfen, ob du berichten musst

    Berechne die Summe der fakturierten Waren seit Jahresbeginn.

    Wenn die Summe für den Empfang oder Versand 15.000.000 CZK übersteigt, bist du verpflichtet, INTRASTAT-Berichte abzugeben.

  • Sammle die Daten für den Bericht

    Für jede Anmeldung benötigst du Informationen wie:

    • Warencode gemäß dem Harmonisierten System (TARIC),

    • Fakturierter Wert in CZK,

    • Statistischer Wert,

    • Menge und Maßeinheit,

    • Versand-/Bestimmungsländer,

    • Art der Transaktion (z. B. Verkauf, Verarbeitung, innergemeinschaftliche Lieferung),

    • Lieferbedingungen (Incoterms),

    • Transportmittel.

  • Fülle das INTRASTAT-Formular aus

    Optionen:

    • Papierformular (weniger verbreitet),

    • Elektronisches Formular im genehmigten Format (meistens XML),

    • Nutzung von IT-Systemen (ERP) oder INTRASTAT-Anwendungen.

  • Reiche den Bericht ein

    Bis zum 12. Arbeitstag des Monats nach Ende des Berichtszeitraums.

    Der Bericht wird an das tschechische Zollamt übermittelt:

    • Elektronisch (am bequemsten – z. B. über das Portal der Zollbehörde),

    • Auf Datenträger (z. B. CD, USB – zunehmend weniger verbreitet),

    • In Ausnahmefällen in Papierform.

  • Bewahre die Bestätigungen auf

    Es ist ratsam, eine Bestätigung der Datenübertragung aufzubewahren (z. B. E-Mail, Systembestätigung).

    Du könntest aufgefordert werden, diese während einer Kontrolle vorzulegen.

  • Korrekturen? – Reiche einen neuen Bericht ein

    Wenn du einen Fehler feststellst, bereite ein neues Formular mit den korrigierten Daten vor und reiche es unverzüglich ein.

    Korrekturen sind erforderlich, wenn die Abweichung mehr als 5 % des Wertes für den jeweiligen Warencode beträgt.

Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Tschechien

Ländercode

CZ

Lieferungen

15 000 000 CZK

Versand

15 000 000

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monatlich

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