Intrastat-Meldegrenzen 2025

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Intrastat – Ein System zur Überwachung des Handels innerhalb der EU

Der Begriff Intrastat setzt sich aus zwei Wörtern zusammen: Intracommunity (Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten) und Statistik. Das Intrastat-Meldesystem dient der statistischen Erfassung des Warenverkehrs zwischen den EU-Ländern. Es umfasst Lagerbestandsverlagerungen zwischen Lagern in verschiedenen Ländern, Bestellungen, die von einem EU-Land an einen Kunden in einem anderen EU-Land versandt werden, sowie Einkäufe in einem EU-Land, die in ein Lager in einem anderen Land geliefert werden.

Mit der Schaffung des Binnenmarktes wurden in der EU Einfuhrdokumente und Grenzformalitäten zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft. Das Intrastat-System wurde eingeführt, um diese Verfahren zu ersetzen und den Steuerbehörden sowie statistischen Ämtern innerhalb der EU eine Überwachung der Warenbewegungen zu ermöglichen.

Eine Intrastat-Meldung ist erst erforderlich, wenn der Wert der transportierten Waren eine bestimmte Schwelle überschreitet. Jedes EU-Mitgliedsland legt seine eigenen Meldeschwellen fest, die jährlich überprüft werden.

Arten von Intrastat-Meldungen

Das Intrastat-System unterscheidet zwei Hauptkategorien von Meldungen:

  • Eingänge (Importe) – Erfassung der Menge der in ein EU-Land eingeführten Waren.
  • Versendungen (Exporte) – Dokumentation der aus einem EU-Land ausgeführten Waren.

In manchen Ländern werden diese Kategorien auch als IC-Importe (Eingänge) und IC-Exporte (Versendungen) bezeichnet. Zusätzlich legt jedes Land unterschiedliche Meldeschwellen für beide Kategorien fest.


Intrastat-Meldeschwellen für 2025

(Daten gültig zum 30. Januar 2025)

LandWährungEingängeVersendungen
ÖsterreichEUR1.100.0001.100.000
BelgienEUR1.500.0001.000.000
BulgarienBGN1.700.0002.200.000
KroatienEUR450.000300.000
ZypernEUR320.00075.000
Tschechische RepublikCZK15.000.00015.000.000
DänemarkDKK41.000.00011.300.000
EstlandEUR700.000350.000
FinnlandEUR800.000800.000
FrankreichEURN/AN/A
DeutschlandEUR800.000500.000
UngarnHUF400.000.000160.000.000
IrlandEUR750.000750.000
ItalienEURWaren: 350.000, Dienstleistungen: 100.000100.000
LettlandEUR350.000200.000
LitauenEUR570.000400.000
LuxemburgEUR250.000200.000
MaltaEUR700700
NiederlandeEURN/AN/A
NordirlandGBP500.000250.000
PolenPLN6.000.0002.800.000
PortugalEUR650.000600.000
RumänienRON1.000.0001.000.000
SlowakeiEUR1.000.000*1.000.000*
SlowenienEUR220.000270.000
SpanienEUR400.000400.000
SchwedenSEK15.000.0004.500.000

* In der Slowakei gelten für Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor niedrigere Schwellenwerte: 200.000 EUR für Eingänge und 400.000 EUR für Versendungen.

Frankreich und die Niederlande veröffentlichen keine offiziellen Schwellenwerte. Stattdessen informieren die nationalen Behörden die Unternehmen individuell darüber, ob sie eine Intrastat-Meldung abgeben müssen.


Einreichen von Intrastat-Meldungen

Sobald ein Unternehmen die nationale Meldeschwelle überschreitet, müssen Intrastat-Meldungen monatlich abgegeben werden. Diese werden online bei der zuständigen nationalen Behörde in dem Land eingereicht, in dem die Schwelle überschritten wurde. Da es kein einheitliches Verfahren oder eine gemeinsame Frist für alle EU-Länder gibt, unterscheiden sich die Anforderungen je nach Land.

Die Intrastat-Meldungen sind sehr detailliert und enthalten spezifische Pflichtfelder, die von den jeweiligen nationalen Vorschriften abhängen. Zudem handelt es sich um transaktionsbasierte Berichte, sodass eine einzelne Transaktion mit Waren unterschiedlicher Warencodes in mehrere Positionen aufgeteilt werden muss.

Dank des Intrastat-Systems können Steuerbehörden und statistische Ämter innerhalb der EU die Warenbewegungen im Binnenmarkt effizient überwachen, was zur Handelsanalyse und wirtschaftspolitischen Entscheidungsfindung beiträgt.

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