INTRASTATin Italien
Intrastat-Registrierung – in Italien
Intrastat-Registrierung – in Italien
Intrastat in Italien
Information:
INTRASTAT ist ein Datenerfassungssystem, das statistische Informationen über Exporte und Importe von Waren innerhalb der Europäischen Union liefert, die keiner Zollanmeldung unterliegen.
Wenn Sie Warenhandel mit EU-Mitgliedstaaten betreiben, sind Sie zur Abgabe von Erklärungen verpflichtet.
INTRASTAT. Intrastat-Meldungen bilden statistisch den tatsächlichen Warenfluss zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab. Auf Basis der einzelnen Intrastat-Meldungen werden Intrahandelsstatistiken erstellt, die aktuelle Daten zum Warenaustausch in Italien liefern.

Leitfaden zur Intra-EU-Handelsstatistik
Intrastat: Was ist das?
Das Intrastat-Formular ist eine Erklärung, die umsatzsteuerpflichtige Unternehmer der Zoll- und Monopolagentur vorlegen müssen, um Handelsgeschäfte (Waren und Dienstleistungen) mit Unternehmen aus anderen Ländern der Europäischen Union zu melden.
Das Intrastat-System wurde 1993 (gemäß Artikel 50 des Gesetzesdekrets 331/1993) nach der Abschaffung der Handelshemmnisse in der Europäischen Union eingeführt. In Italien ist die Einreichung eines einzigen Formulars erforderlich, das sowohl Spalten für den Steuerwert als auch für den statistischen Wert enthält. Das Formular enthält:
Innergemeinschaftliche Käufe
Innergemeinschaftliche Verbringungen
Allgemeine Dienstleistungen von Unternehmen aus anderen EU-Ländern
Allgemeine Dienstleistungen für Unternehmen aus anderen EU-Ländern
Das Intrastat-Modell zielt darauf ab, Daten zum Volumen und zu den Merkmalen des innergemeinschaftlichen Handels zu sammeln, die für wirtschaftliche Analysen und die Einhaltung von Steuervorschriften nützlich sind. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Handelsbeziehungen mit anderen EU-Ländern unterhalten und für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Steuersystem oder ihrem Rechtsrahmen ein Intrastat-Formular einreichen.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Intrastat-Modell nicht dasselbe ist wie das zuvor im Zusammenhang mit der Selbstfakturierung (TD17, TD18 und TD19) erwähnte Esterometro-Modell. Während im Falle von Esterometro Transaktionen mit EU- und Nicht-EU-Unternehmen dem Finanzamt gemeldet werden (z. B. durch Senden einer Rechnung an SDI), enthalten Intrastat-Formulare Daten über den Warenaustausch mit EU-Unternehmen, die im VIES-System registriert sind, und dieses Formular sollte an die Zollbehörde gesendet werden.
Denken Sie daran: Um innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen zu können, müssen Sie im VIES-System (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) registriert sein.
Wie funktioniert das Intrastat-Formular?
Intrastat 1-Formulare decken alle Lieferungen ab. Insbesondere:
Die Absätze 1 und 2 gelten für die Lieferung von Waren und Korrekturen bereits eingereichter Formulare,
Die Abschnitte 3 und 4 betreffen die Bereitstellung von Diensten und deren Korrekturen.
Seit letztem Jahr gibt es einen neuen Abschnitt 5, der die sogenannten „Aufforderungen zum Verkauf“ betrifft. Was ist das?
Bei der Lagerabrufbestellung (oder Konsignationslagerbestellung) handelt es sich um eine Regelung im innergemeinschaftlichen Handel, die eine Stundung der Mehrwertsteuerzahlungen beim Verlassen des Lagers durch die Waren ermöglicht. Der Lieferant versendet die Ware an das Lager des Kunden, das Eigentum geht jedoch erst mit der Abholung der Ware vom Lager auf den Kunden über.
Wer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet?
Intrastat-Meldungen müssen in vereinfachter Form von Unternehmen eingereicht werden, die innergemeinschaftliche Umsätze tätigen.
Meldepflicht bei Versand und Abnahme von Waren:
Versand: Angaben erfolgen durch den Lieferer innerhalb der EU gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG).
Abnahme: Die Verpflichtung liegt bei dem Unternehmen, das im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels Waren erwirbt.
Für Privatpersonen besteht keine Registrierungspflicht, in manchen Fällen muss der Lieferant jedoch sowohl den Versand als auch den Empfang von Waren in einem anderen EU-Land registrieren.
Intrastat 2025: Fristen für die Abgabe von Erklärungen
Die Frist für die Einreichung der Intrastat-Formulare ist der 25. Tag des Monats nach dem Ende des Referenzzeitraums, unabhängig davon, ob es sich um einen Monat oder ein Quartal handelt. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Details und Fristen zu den Intrastat-Meldungen im Jahr 2025 vor.
Beispielbegriffe:
Für diejenigen, die monatliche Erklärungen abgeben:
Januar-Transaktionen müssen bis zum 25. Februar deklariert werden.
Für diejenigen, die vierteljährliche Erklärungen einreichen:
Transaktionen im ersten Quartal müssen bis zum 28. April gemeldet werden.
Termine für 2025:
Letztes Quartal 2024: 27. Januar 2025
Januar: 25. Februar 2025
Februar: 25. März 2025
März und Q1: 28. April 2025
April: 26. Mai 2025
Mai: 25. Juni 2025
Juni und Q2: 25. Juli 2025
Juli: 25. August 2025
August: 25. September 2025
September und Q3: 27. Oktober 2025
Oktober: 25. November 2025
November: 29. Dezember 2025
Dezember und Q4: 26. Januar 2026
Einreichen einer Intrastat-Meldung – Regeln
Die Abgabe einer Intrastat-Meldung ist nicht in allen Fällen verpflichtend. Eine Erklärung über den Erwerb von Waren aus Ländern der Europäischen Union ist nur dann erforderlich, wenn der Gesamtwert dieser Käufe in mindestens einem der vier vorangegangenen Quartale 100.000 Euro übersteigt.y 350.000 Euro für Waren bzw. 100.000 Euro für Dienstleistungen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, muss die Erklärung nicht abgegeben werden.
Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen ins EU-Ausland ist unabhängig vom Volumen eine Intrastat-Meldung verpflichtend. Bei kleinen Volumina (unter 50.000 Euro) ist das Formular vierteljährlich abzugeben, ab Überschreiten dieses Schwellenwertes ist die Erklärung monatlich abzugeben.
Beispieltabelle für Käufe und Verkäufe:
MODELL | PERIODIZITÄT | ZIEL | GRENZEN |
---|---|---|---|
Warenkauf (Intra-2bis-Formular) | Vierteljährlich | Statistisch | Optional, wenn der Wert der Einkäufe 350.000 EUR übersteigt (in 1 von 4 Quartalen) |
Einkauf von Dienstleistungen (Formular INTRA-2quarter) | Monatlich | Statistisch | Wenn der Gesamtbetrag der Dienstleistungen 100.000 EUR übersteigt (in 1 von 4 Quartalen) |
Warenlieferung (Formular INTRA-1bis) | Vierteljährlich | Finanziell | Wenn der Wert der Warenlieferung weniger als 50.000 EUR beträgt (in 1 von 4 Quartalen) |
Warenlieferung (Formular INTRA-1bis) | Monatlich | Fiskalisch/statistisch | Wenn der Wert der Warenlieferung 50.000 EUR übersteigt (in 1 von 4 Quartalen) |