INTRASTAT in Deutschland

Intrastat-Anmeldung – in Deutschland

Intrastat-Anmeldung – in Deutschland

Intrastat in Deutschland

Information:

INTRASTAT ist ein Datenerfassungssystem, das statistische Informationen über Exporte und Importe von Waren innerhalb der Europäischen Union liefert, die keiner Zollanmeldung unterliegen.

Wenn Sie Warenhandel mit EU-Mitgliedstaaten betreiben, sind Sie zur Abgabe von Erklärungen verpflichtet.

INTRASTAT.Intrastat-Meldungen bilden statistisch den tatsächlichen Warenfluss zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab. Auf Basis der einzelnen Intrastat-Meldungen wird die Intrahandelsstatistik erstellt, die aktuelle Daten zum Warenaustausch in Deutschland liefert.

Leitfaden zur Intra-EU-Handelsstatistik

Allgemeine Informationen

Dieser Intrastat-Leitfaden enthält alle notwendigen Informationen und Codes, die für die korrekte Meldung der innergemeinschaftlichen Handelsstatistik erforderlich sind. Darüber hinaus enthält es zahlreiche praktische Beispiele und Szenarien. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in Anhang 5.
Der Leitfaden wird jährlich aktualisiert.

Die wichtigsten Änderungen in der Intra-EU-Handelsstatistik für 2025
  1. Anhebung der jährlichen Meldeschwellen (rückwirkend zum 1. Januar 2025):

    • Import: Schwellenwert steigt von 800.000 € auf 3 Millionen €.

    • Export: Schwellenwert steigt von 500.000 € auf 1 Million €.

    • Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte in einer bestimmten Warenflussrichtung im Jahr 2024 und voraussichtlich auch im Jahr 2025 nicht erreichen, sind von der Berichtspflicht befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung.

  2. Änderungen im Umfang der Berichtskorrekturen:

    • Die Anpassungsschwellen bleiben unverändert.

    • Eine Verpflichtung zur Korrektur nachträglicher Änderungen besteht nicht, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt war, dass sich die Daten ändern könnten.

  3. Vereinfachungen bei der Verwendung von Sammelwarennummern (9990) und höhere Grenzen für die Zusammenfassung unterschiedlicher Waren unter einer Nummer gemäß § 30 und 31 AHStatDV.

    • Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6 dieses Handbuchs.

Diese Änderungen werden die Intrastat-Berichterstattung für Unternehmen transparenter und weniger aufwendig machen.

Wer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet?

Intrastat-Meldungen müssen in vereinfachter Form von Unternehmen eingereicht werden, die innergemeinschaftliche Umsätze tätigen.

Meldepflicht bei Warenversand und Wareneingang:

  • Versand: Angaben erfolgen durch den Lieferer innerhalb der EU gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG).

  • Abnahme: Die Verpflichtung liegt bei dem Unternehmen, das im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels Waren erwirbt.

Für Privatpersonen besteht keine Registrierungspflicht, in manchen Fällen muss der Lieferant jedoch sowohl den Versand als auch den Empfang von Waren in einem anderen EU-Land registrieren.

Sonderfälle von Berichten:

  • Reihengeschäfte: Die Meldung muss vom Absender und vom endgültigen Empfänger erfolgen, nicht jedoch von einem Vermittler.

  • Einfuhr von außerhalb der EU: Findet die Zollabfertigung nicht in Deutschland statt, sondern zB. in den Niederlanden (Verfahren 42) kann eine zusätzliche Einfuhrerklärung erforderlich sein.

  • Konsignationslager: Ist der Lieferant im Land des Lagerstandorts nicht steuerlich registriert, obliegt die Abgabe der Erklärung dem Käufer.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ersatzerklärungen:

  • Ab 2022 ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers in Erklärungen verpflichtend.

  • Bei Ketten- und Dreiecksgeschäften kann es zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kommen.

  • Sollte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers nicht vorliegen, so dient die sogenannte fiktive Rechnungsempfängernummer.

  • Fiktive Nummern für Empfänger ohne Mehrwertsteuer EU:

    • Privatpersonen: QN999999999999

    • Kleine Unternehmen, Büros, Institutionen: QV99999999999

Begriffe und Darstellung:

  • Intrastat-Meldungen müssen monatlich, getrennt für Sendungen und Eingänge, eingereicht werden.

  • Die Benennung eines Vertreters zur Abgabe von Erklärungen ist möglich, dieser muss jedoch seinen Sitz in der EU haben.

INTRASTAT-Registrierung in Deutschland

INTRASTAT-Anmeldung in Deutschland

Warum Sie sollten Uns wählen?

Wir verfügen über langjährige Unternehmenserfahrung, wir sind seit 12 Jahren auf dem Markt tätig. Wir begegnen jedem Kunden mit außerordentlicher Sorgfalt.

Wir versuchen, den Fall jedes Kunden individuell zu lösen.

Was bieten wir?

Wir bieten Ihnen vielfältige Lösungen rund um den Online-Verkauf.

Dank der gesammelten Erfahrungen und der Durchführung von Auslandsverkäufen konnten wir unser Leistungsangebot weiterentwickeln.

Unsere Leistungen sind:

– Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten;

– Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten;

– INTRASTAT-Registrierung in Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei

Gibt es eine Bagatellgrenze für Einreichungen?

In Deutschland sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen von der Abgabe von Intrastat-Meldungen befreit, wenn ihre Lieferungen in andere EU-Länder oder ihre Einnahmen aus diesen Ländern im Vorjahr bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten haben. Sie betragen derzeit 500.000 Euro für Sendungen und 800.000 Euro für Einnahmen und werden ab 2025 auf 1 Million Euro bzw. 3 Millionen Euro angehoben.

Die Meldepflicht gilt nur für die Warenflussrichtung (Versand oder Empfang), bei der der Schwellenwert überschritten wurde. Wird der Schwellenwert im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss das Unternehmen ab dem Monat, in dem dies passiert ist, mit der Abgabe von Erklärungen beginnen.

Jedes EU-Land legt seine eigenen Meldeschwellen fest, die unterschiedlich sind. Dies liegt an der Notwendigkeit, einen bestimmten Teil des Warenflusses in einem bestimmten Land zu registrieren.

Das deutsche Intrastat-System kennt keine Bagatellgrenze für geringwertige Waren, d. h. alle meldepflichtigen Waren müssen gemeldet werden, unabhängig von ihrem Wert.

Kontaktieren Sie uns mit uns

Möchten Sie unser Angebot kennenlernen?

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Anhang 3 zum Leitfaden zur Statistik des Intra-EU-Handels enthält eine Liste von Ausnahmen. Von der Meldepflicht ausgenommen sind unter anderem: bestimmte vorübergehende Warenbewegungen für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten (z. B. Miete, Operating-Leasing) sowie Transporte im Zusammenhang mit Reparaturen und Berufsausrüstung. Allerdings sind Umsätze im Rahmen der Vertragsabwicklung meldepflichtig.

Weitere Vereinfachungen, wie die Verwendung von Zusammenfassungsnummern und die Zusammenfassung von Warencodes, finden Sie in Kapitel 6 des Leitfadens zur Statistik des Intra-EU-Handels.

Wenn Sie Hilfe bei der INTRASTAT-Registrierung in Deutschland benötigen

Die Berichte werden monatlich erstellt und können nur elektronisch eingereicht werden – unter Verwendung der IDEV-Kennung oder, bei großen Datensätzen, über eStatistics.core, was dringend empfohlen wird.

Aufgrund zahlreicher Fragen zum korrekten Ausfüllen der Meldungen hat das Statistische Bundesamt den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik entwickelt, der eine ausführliche Anleitung und zahlreiche Beispiele enthält.

Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Deutschland

Landesvorwahl

DE

Lieferung

3 Millionen Euro

Versand

1 Million Euro

Einreichung von Umsatzsteuererklärungen

monatlich

Entwickeln Sie Ihr Geschäft gemäß den Mehrwertsteuervorschriften

Melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an, um wertvolle Informationen, Neuigkeiten und professionelle Ratschläge von unseren Mehrwertsteuerexperten zu erhalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden und entwickeln Sie Ihr Geschäft regelkonform weiter.

Erweitern Sie Ihr Geschäft in Übereinstimmung mit den MwSt

Füllen Sie einfach das Formular so detailliert wie möglich aus und unsere Experten werden Sie kontaktieren, um Ihre Maßnahmen zu besprechen und die nächsten Schritte festzulegen.

Diese Website ist durch reCAPTCHA und Google geschützt Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen.