Intrastat-Registrierung – in der Europäischen Union
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Intrastat ist ein Datenerfassungssystem zur Erstellung von Statistiken über den Warenhandel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Die Einführung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 und die damit verbundene Abschaffung der Zollformalitäten zwischen den EU-Ländern führten zum Verlust traditioneller Datenquellen zum Außenhandel. Daher war es notwendig, ein neues Datenerfassungssystem zu schaffen – so entstand Intrastat. Dieses System wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates vom 7. November 1991 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten eingeführt.
Das Intrastat-System zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Die Daten werden einmal im Monat direkt von Unternehmen erhoben, die in der EU mit Waren handeln.
Das System ist eng mit dem Mehrwertsteuermechanismus für den innergemeinschaftlichen Handel verknüpft, wodurch die Vollständigkeit und hohe Qualität der statistischen Daten gewährleistet wird.
Es gilt ein Schwellenwertsystem, das die Datenmeldung vereinfacht und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer, insbesondere die kleinsten, verringert.

Leitfaden zur Intra-EU-Handelsstatistik
Intrastat – ein System zur Erfassung von Daten zum Warenhandel in der Europäischen Union
Das zur Erfassung von Daten zum Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten verwendete System heißt Intrastat. Es wurde im Januar 1993 parallel zur Schaffung des europäischen Binnenmarkts eingeführt, als Zollanmeldungen als Quelle statistischer Daten aufgegeben wurden. Stattdessen wurde ein neuer Mechanismus eingeführt, bei dem die Daten direkt von den in den einzelnen Mitgliedstaaten registrierten Unternehmen erhoben werden.
Intrastat – die größte Unternehmenserhebung in der EU
Das Intrastat-System gilt als die größte Unternehmenserhebung in der gesamten Europäischen Union. Schätzungen zufolge handelten im Jahr 2015 rund 3,7 Millionen Unternehmen mit Waren zwischen den Mitgliedstaaten. Davon waren lediglich 13,1 % – oder etwa 485.000 Unternehmen – zur Meldung im Intrastat-System verpflichtet. Aus dieser Gruppe:
207.000 Unternehmen (43%) meldeten nur Importe,
129.000 (27 %) exportieren nur,
und 150.000 (31 %) gaben an, beide Handelsrichtungen zu nutzen.
Schon bei Inbetriebnahme des Systems war klar, dass die Pflicht zur Abgabe von Intrastat-Meldungen eine erhebliche Belastung für die Unternehmen darstellt. Daher wurde das System über mehr als 20 Jahre hinweg schrittweise modifiziert und angepasst. Diese Änderungen verletzten nicht die grundlegenden Funktionsprinzipien des Systems, sondern zielten unter anderem darauf ab: die kleinsten Unternehmen von der Meldepflicht zu befreien, ohne dass sich die Qualität der erhobenen Daten wesentlich verschlechterte.
Vereinfachungen des Intrastat-Systems
Anhebung der Freigrenzen
Eine der am häufigsten verwendeten Vereinfachungsmethoden war die Anhebung der Meldebefreiungsgrenzen durch Reduzierung der Mindesterfassungsgrenze in den Intrastat-Vorschriften. Dadurch konnte die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen reduziert werden. Die Abdeckung ist von anfänglichen 99 % des gesamten Handelswerts auf 97 % für Exporte und 93 % für Importe gesunken.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass jede Reduzierung des Erfassungsgrades die Notwendigkeit mit sich bringt, einen größeren Anteil nicht gemeldeter Daten zu schätzen, was zu einem Kompromiss zwischen Vereinfachung und Datenqualität führt.
Im Jahr 2015 erhoben 24 Mitgliedstaaten Daten über den erforderlichen Schwellenwerten für Importe und 19 Länder für Exporte – was zeigt, dass viele Länder bestrebt sind, qualitativ hochwertige Statistiken bereitzustellen.
Einstromsystem
Das derzeitige Intrastat-System basiert auf der Erfassung von Daten zu Exporten und Importen in jedem Mitgliedstaat. In einem Einwegsystem würden Daten nur von einer Seite erhoben (z. B. nur Exporte) und Daten zu Importen würden auf der Grundlage der sogenannten Spiegeldaten aus dem Land des Handelspartners gewonnen.
Da es weniger Exporteure als Importeure gibt, könnte die alleinige Erhebung von Exportdaten den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren – viele Unternehmen hätten ihre Meldepflichten reduziert oder ganz aufgehoben.
Dieses Modell funktioniert bereits in der Praxis in den Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada, wo jedes Land lediglich Importdaten erhebt und austauscht und so Exportstatistiken erhält.
Trotz seiner vielversprechenden Vorteile birgt das Einbahnstraßensystem jedoch auch Risiken:
Verlust der Kontrolle über die Importstatistik, die vollständig von den Daten der Partnerländer abhängig wäre,
und das Risiko einer Asymmetrie bei den Handelsdaten zwischen den EU-Ländern, die die Genauigkeit der Handelsbilanzen und Indikatoren wie dem BIP beeinträchtigen könnte.
Wer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet?
Datenquellen zum EU-Außenhandel
Die Statistik des internationalen Warenhandels spiegelt den Wert und die Menge der zwischen den EU-Mitgliedstaaten (Intra-EU-Handel) und zwischen der EU und Drittländern (Extra-EU-Handel) ausgetauschten Waren wider. Diese Daten sind die grundlegende Informationsquelle über Importe, Exporte und die Handelsbilanz der gesamten EU, der Eurozone und einzelner Mitgliedsstaaten.
Für jedes Berichtsland und seine Handelspartner werden Daten veröffentlicht, aufgeschlüsselt nach Warenklassifizierung. Am gebräuchlichsten ist die UN SITC-Klassifizierung (Rev. 4), die globale Vergleiche ermöglicht.
Bei Extra-EU-Statistiken wird die EU als eine einzige Wirtschaftseinheit behandelt – Exportdaten erfassen nur Waren, die den gemeinsamen Markt verlassen, während Importdaten Waren erfassen, die aus Drittländern eingeführt werden. Statistiken für einzelne EU-Länder zeigen den Handel sowohl mit EU- als auch mit Nicht-EU-Partnern.
Methodik der Datenerhebung
Handelswerte werden gemäß internationalen Standards erfasst:
FOB (Free on Board) – für den Export, d. h. der Wert der Waren am Abgangsort aus einem Mitgliedsstaat,
CIF (Cost, Insurance, Freight) – für Importe, deckt die Kosten bis zur Ankunft der Waren im Bestimmungsland.
Die Daten für die EU stammen hauptsächlich aus der von Eurostat betriebenen COMEXT-Datenbank, die sowohl aktuelle als auch archivierte Daten enthält – nicht nur aus den Mitgliedstaaten, sondern auch aus vielen Nicht-EU-Ländern. COMEXT wird laufend aktualisiert. Daher können die veröffentlichten Daten von den auf der Eurostat-Website verfügbaren Versionen abweichen.
Darüber hinaus basieren Handelsstatistiken mit wichtigen Nicht-EU-Partnern (z. B. Abbildungen 14–18) auf Daten der UNCTAD (UN). Der Anteil am Welthandel berechnet sich aus der Summe des Handels der EU mit Drittstaaten (Quelle: Eurostat) und dem internationalen Handel von Nicht-EU-Staaten (Quelle: UNCTAD).
Die Bedeutung und Verwendung von Statistiken
Außenhandelsstatistiken sind wichtig für:
Wirtschaftspolitiker – auf EU-, nationaler und internationaler Ebene,
Unternehmen – für Marktanalysen und Expansionsplanungen,
EU-Institutionen – bei Handelsverhandlungen, der Umsetzung der Antidumpingpolitik und der Bewertung der Funktionsweise des Binnenmarktes.
Handelspolitik der EU
Die Europäische Union verfolgt eine gemeinsame Handelspolitik. Die Europäische Kommission vertritt alle Mitgliedstaaten bei der Aushandlung von Handelsabkommen und entwickelt Instrumente zur Regulierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen, geistigem Eigentum und ausländischen Investitionen. Diese Politik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU – nur EU-Institutionen können im Namen der gesamten Gemeinschaft Handelsabkommen abschließen.
Globaler Kontext
Globale Handelsfragen werden von der Welthandelsorganisation (WTO) geregelt, die 166 Mitglieder hat (Stand: August 2024). Die Europäische Kommission vertritt die EU in der WTO und beteiligt sich aktiv an multilateralen Verhandlungen wie der Doha-Entwicklungsagenda (DDA).
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Gibt es eine Bagatellgrenze für Einreichungen?
Das INTRASTAT-System verfügt über statistische Schwellenwerte, die als De-minimis-Grenzen fungieren. Sie definieren also die Mindestmenge an Warenumsätzen, ab der ein Unternehmen INTRASTAT-Meldungen abgeben muss.
Details:
INTRASTAT-Schwellenwerte werden getrennt für Importe und Exporte.
Die Schwellenwerte werden von jedem EU-Mitgliedstaat individuell festgelegt. Gemäß den EU-Vorschriften muss jedoch ein Mindestmaß an statistischer Datenabdeckung gewährleistet sein (derzeit: 97 % für Exporte und 93 % für Importe).
Unternehmen, die die jährlichen Schwellenwerte nicht überschreiten, sind von der Pflicht zur Abgabe von INTRASTAT-Meldungen befreit – dies ist eine Form von De-minimis-Grenze in diesem System.
Intrastat-Meldeschwellen für 2025
(Stand: 30. Januar 2025) r.)Land | Währung | Vertragsparteien | Sendungen |
---|---|---|---|
Österreich | EUR | 1.100.000 | 1.100.000 |
Belgien | EUR | 1.500.000 | 1.000.000 |
Bulgarien | 1.700.000 | 2.200.000 | |
Kroatien | EUR | 450.000 | 300.000 |
Zypern | EUR | 320.000 | 75.000 |
Tschechisch Republik | CZK | 15.000.000 | 15.000.000 |
DKK | 41.000.000 | 11.300.000 | |
Estland | EUR | 700.000 | 350.000 |
Finnland | EUR | 800.000 | 800.000 |
Frankreich | EUR | N.V. | N.V. | tr>
Deutschland | EUR | 800.000 | 500.000 |
Ungarn | HUF | 400.000.000 | 160 000.000 |
Irland | EUR | 750.000 | 750.000 |
Italien | EUR | Waren: 350.000, Dienstleistungen: 100.000 | 100.000 |
Lettland | EUR | 350.000 | 200.000 |
Litauen | EUR | 570.000 | 400.000 |
Luxemburg | EUR | 250.000 | 200.000 |
Malta | EUR | 700 | 700 |
Niederlande | EUR | N/A | N/A |
Irland Norden | GBP | 500.000 | 250.000 |
Polen | PLN | 6.000.000 | 2.800.000 |
Por tugalia | EUR | 650.000 | 600.000 |
Rumänien | RON | 1.000.000 | 1.000.000 |
Wort ation | EUR | 1.000.000* | 1.000.000* |
Slowenien | EUR | 220.000 | 270.000 |
Hallo Spanien | EUR | 400.000 | 400.000 |
Schweden | SEK | 15.000.000 | 4.500.000 |