Mehrwertsteuerregistrierung in Slowenien
EU-Umsatzsteuerregistrierung Mehrwertsteuer Slowenien
Mehrwertsteuerregistrierung in Slowenien
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Als Vorbereitung auf den Beitritt zur Europäischen Union führte Slowenien 1999 eine Waren- und Dienstleistungssteuer ein, die in den Jahren 2002 und 2004 erheblich geändert wurde. Vor Ort ist sie als Davek na dodanovrednost (DDV) bekannt.
Das slowenische Mehrwertsteuersystem basiert auf dem Mehrwertsteuergesetz von 1999, das aktualisiert wurde, um den EU-Anforderungen für Einfuhren, innergemeinschaftliche Lieferungen usw. Rechnung zu tragen. Es wird vom Finanzministerium über die Steuerbehörden verwaltet. Die Agentur gibt regelmäßig Steuerberichte heraus, die detaillierte Hinweise zu alltäglichen Angelegenheiten enthalten.
Die Regeln für die slowenische Umsatzsteuerregistrierung, Compliance, Erklärungen und andere Meldungen sind im Umsatzsteuergesetz enthalten. Grundlage hierfür sind die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien, zu deren Übernahme Slowenien als EU-Mitglied verpflichtet ist.
Umsatzsteuer-Registrierung in Slowenien für Unternehmen:
Ausländische Unternehmer, die in Slowenien umsatzsteuerpflichtige Waren liefern, müssen möglicherweise eine Umsatzsteuer-Registrierungspflicht erfüllen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in Slowenien umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei.
Beispiele für die erforderliche Umsatzsteuerregistrierung in Slowenien:
- Wareneinfuhr in die Europäische Union über Österreich;
- Kauf und Verkauf von Produkten in Slowenien;
- Lagerung von Waren in Slowenien;
- Verkauf von Waren aus Slowenien in andere EU-Länder;
- Verbringung von Produkten zwischen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in Slowenien;
- eigene Warenlieferung;
Mehrwertsteuerregistrierung in Slowenien
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Slowenien
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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.
Wie melde ich mich in Slowenien für die Mehrwertsteuer an?
Für ausländische Unternehmen, die in Slowenien handeln und in ihrem Heimatland für die Mehrwertsteuer/GST/Steuer registriert sind, liegt der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung bei Null. Für in der EU umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Slowenien verkaufen, beträgt die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle (Fernabsatz) 35.000 EUR pro Jahr.
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Nichtansässige Unternehmen müssen vor der Registrierung für die Umsatzsteuer eine Steueridentifikationsnummer für Nichtansässige beantragen.Dies kann durch Übermittlung des Formulars DR-04 an die slowenischen Steuerbehörden erfolgen.Die folgenden unterstützenden Unterlagen sind erforderlich:
- Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens
- Kopie des Reisepasses der Person, die das Unternehmen vertritt
- Ein Dokument, das die Art der Tätigkeit bestätigt, die das Unternehmen in Slowenien durchführen wird, z. B. Vertrag.
Nach Erhalt einer ausländischen Steuernummer können sich ausländische Unternehmer mit dem Formular DDV-P3 und den folgenden Belegen als Umsatzsteuerzahler registrieren:
- Umsatzsteuerbescheinigung, die bestätigt, dass das Unternehmen an einem anderen Ort in der EU für die Umsatzsteuer registriert ist, falls erforderlich
- Ein Dokument, das die Art der Tätigkeit bestätigt, die das Unternehmen in Slowenien durchführen wird, z. B. Vertrag.
Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in Slowenien? Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in Slowenien umsatzsteuerpflichtig sein muss?