Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei
EU-Umsatzsteuerregistrierung Mehrwertsteuer Slowakei
Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei
EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Information:
Die Slowakische Republik führte 1993 ihr Mehrwertsteuersystem ein. Es ist vor Ort als Daň z pridanej hodnoty (DPH) bekannt.
Nach der EU-Nachfolge im Jahr 2004 verabschiedete die Slowakische Republik das Mehrwertsteuergesetz, das die meisten Richtlinien für ausländische Unternehmen enthält, die sich registrieren und lokale Mehrwertsteuererklärungen ausfüllen müssen. Das Finanzministerium, das das Mehrwertsteuersystem verwaltet, stellt Dokumente zur Bestätigung von Dekreten und Anordnungen zur weiteren Überprüfung des Gesetzes aus.
Seit dem EU-Beitritt im Mai 2004 hat die Slowakei die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien (Gesetze) vollständig in ihre eigenen Vorschriften integriert. Dazu gehören Prozesse für die slowakische Umsatzsteuerregistrierung, Compliance, Umsatzsteuersätze, Steuererklärungen und damit verbundene Erklärungen.
Umsatzsteuer-Registrierung in der Slowakei für Unternehmen:
Ausländische Unternehmen können sich in der Slowakei für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, ohne ein lokales Unternehmen gründen zu müssen, d. h. Sie können sich als Nichtansässiger registrieren. In der Slowakei gibt es keine Mehrwertsteuerschwelle für die Registrierung ausländischer Unternehmer. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss jedoch spätestens 30 Tage nach der ersten steuerpflichtigen Lieferung bei der zuständigen Abteilung eingereicht werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen ausländische Unternehmen innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei wir wird Ihnen helfen;
Beispiele, wenn eine Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei erforderlich ist:
- Wareneinfuhr in die Europäische Union über die Slowakei;
- Kauf und Verkauf von Produkten in der Slowakei;
- Lagerung von Waren in der Slowakei;
- Verkauf von Waren aus der Slowakei in andere EU-Länder;
- Verbringung von Produkten zwischen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- Organisation von Live-Events (Konferenzen mit Bezug zu Kunst oder Bildung) in der Slowakei;
- eigene Warenlieferung;
Registrierung in der Slowakei
EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Slowakei
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Um ein ausländisches Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:
- einen Fragebogen, der Ihnen eine Steuerregistrierungsnummer liefert (Formular 416);
- Kopie eines Auszugs aus dem Handelsregister (KRS), beglaubigte Übersetzung ins Slowakische;
- Scan des Personalausweises oder Reisepasses;
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,
Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in der Slowakei? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerpflichtig sein muss?