Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei

EU-Umsatzsteuerregistrierung Mehrwertsteuer Slowakei

Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei

EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Information:

Die Slowakische Republik führte 1993 ihr Mehrwertsteuersystem ein. Es ist vor Ort als Daň z pridanej hodnoty (DPH) bekannt.

Nach der EU-Nachfolge im Jahr 2004 verabschiedete die Slowakische Republik das Mehrwertsteuergesetz, das die meisten Richtlinien für ausländische Unternehmen enthält, die sich registrieren und lokale Mehrwertsteuererklärungen ausfüllen müssen. Das Finanzministerium, das das Mehrwertsteuersystem verwaltet, stellt Dokumente zur Bestätigung von Dekreten und Anordnungen zur weiteren Überprüfung des Gesetzes aus.

Seit dem EU-Beitritt im Mai 2004 hat die Slowakei die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien (Gesetze) vollständig in ihre eigenen Vorschriften integriert. Dazu gehören Prozesse für die slowakische Umsatzsteuerregistrierung, Compliance, Umsatzsteuersätze, Steuererklärungen und damit verbundene Erklärungen.

Umsatzsteuer-Registrierung in der Slowakei für Unternehmen:

Ausländische Unternehmen können sich in der Slowakei für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen, ohne ein lokales Unternehmen gründen zu müssen, d. h. Sie können sich als Nichtansässiger registrieren. In der Slowakei gibt es keine Mehrwertsteuerschwelle für die Registrierung ausländischer Unternehmer. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss jedoch spätestens 30 Tage nach der ersten steuerpflichtigen Lieferung bei der zuständigen Abteilung eingereicht werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen ausländische Unternehmen innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführen. Wenn Sie wissen, dass Sie sich in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei wir wird Ihnen helfen;

Beispiele, wenn eine Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei erforderlich ist:

Registrierung in der Slowakei

EU-Umsatzsteuerregistrierung – Mehrwertsteuer Slowakei

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Unsere Dienstleistungen umfassen: – Verkauf des Systems für E-Commerce-Aktivitäten; – Mehrwertsteuerregistrierung auf europäischen Märkten; – Entsperren Sie Ihr Amazon-Konto.

Wie melde ich mich in der Slowakei für die Mehrwertsteuer an?

Der Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung muss über die Website der öffentlichen Verwaltung in der Slowakei (Finančná správa Slovenská Republika) ausgefüllt werden. Ausländische Steuerpflichtige, die keinen ständigen Wohnsitz oder festen Betriebssitz in der Slowakei haben, erhalten eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur, wenn sie diese gesondert beantragen und wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf dem Gebiet der Slowakei erbringen.

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Um ein ausländisches Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, benötigen wir die dafür erforderlichen Unterlagen. Dies sind in der Regel Dokumente wie:

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen,

Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer-Registrierung Ihres Unternehmens in der Slowakei? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen in der Slowakei umsatzsteuerpflichtig sein muss?

Dann kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Land

Slowakei

Landesvorwahl

SK

Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

SK+10 Ziffern

Schwellenwert für Versandhandelsverkäufe

10.000 € netto pro Jahr

Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

monatlich, vierteljährlich

Jährliche Erklärung

Mangel

Wartezeit für die Registrierung

Bis zu 2 Monate

Standard-Mehrwertsteuersatz

20%

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

10%

Ein Mitgliedsland der Europäischen Union

ja, seit 2004

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